Schadenersatzforderung verlorenes Werkzeug

13. Juni 2023 13:42 |
Preis: 50,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag!
Ich habe eine Schadenersatzforderung
Von meiner alten Firma erhalten wegen verlorenem Werkzeug.Sie fordern von mir 400€ abwohl der Marktpreis ca. 330 beträgt.Das Werkzeug ist von ca. August 2018.Ich bin natürlich nicht bereit den Neupreis zu zahlen.Was wäre eine angemessene Zeitwert?Das Werkzeug wurde auf Baustellen benutzt.

Mfg

13. Juni 2023 | 14:56

Antwort

von


(94)
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70372 Stuttgart
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich danke Ihnen für die Stellung Ihrer Anfrage, welche mir zur Beantwortung zugeteilt worden ist. Ich möchte Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten. Ich möchte Sie auch darauf aufmerksam machen, dass ich Ihre Frage nur anhand Ihrer Informationen beantworten kann und bei Hinzutreten weiterer, auch noch unbekannter Informationen oder Umständen die Beantwortung anders ausfallen könnte.

Die von Ihnen gestellte Frage nach der Höhe des Schadensersatzes ist nicht leicht zu beantworten. Im Rahmen eines Schadensersatzes für eine verloren gegangene Sache oder einen verloren gegangenen Gegenstand spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zu diesen Faktoren zählt neben der Art des Gegenstandes auch die Marke bzw. der Hersteller, das Material aus dem der Gegensatnd ist, die genaue Verarbeitung des Gegenstandes (neben dem Material aus dem der Gegenstand steht ist auch zu klären, wie haltbar oder wie belastbar der Gegenstand ist), das Alter des Gegenstandes und auch der genaue Zustand des Gegenstandes im Zeitpunkt des Verlustes.
Bei der Bewertung eines Gebrauchsgegenstandes ist neben dem äußeren Erscheinungsbild des Gegenstandes auch dessen Funktionalität ein Kriterium für den Wert desselben.
Ich gehe davon aus, dass die Werkzeuge oder Maschinen, die Sie im Gebrauch hatten und die Sie für die Durchführung der Anweisungen Ihres ehemaligen Arbeitgebers benötigten, eine entsprechende Belastung und Abnutzung erfahren haben.
Je nachdem wie hoch die Belastung und Abnutzung sowie das äußere Erscheinungsbild der Werkzeuge haben, dürfte sicher von einem Wert von höchstens noch 40 % des damaligen Neupreises auszugehen sein.
Mit Sicherheit dürften die Werkzeuge jedoch nicht den Wert gehabt haben, den sie zum damaligen Einkaufspreis für Ihren ehemaligen Arbeitgeber hatten.

Ein weiterer Punkt wäre, dass eventuell der Anspruch Ihres ehemaligen Arbeitgebers verjährt sein könnte. Ein Herausgabeanspruch entsteht in der normalen Verjährungszeit von 3 Jahren, wobei die Verjährungszeit beginnt, wenn der Anspruchsinhaber Kenntnis von dem Herausgabeanspruch erhält. In Ihrem Fall wäre daher der Beginn der Verjährung in dem Zeitpunkt, in welchem das Arbeitsverhältnis geändert hat. Gegebenenfalls wäre daher bereits der Herausgabeanspruch verjährt.

Insgesamt und vor dem Hintergrund meiner Ausführungen würde meines Erachtens nach der Wert der Werkzeuge maximal noch 40 % ausgehend von den von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber verlangten 400 €, daher noch 160 € betragen.
Sollte Ihr ehemaliger Arbeitgeber einer anderen Ansicht sein, müsste er den von ihm angenommenen Wert der Werkzeuge mit 400 € nachweisen können. Dies etwa über ein Gutachten oder die damaligen Rechnungen für die Werkzeuge.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein konnte. Sollten Sie noch eine Nachfrage haben, können Sie sich gerne bei mir melden.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Bewertung meiner Antwort, wofür ich mich vielmals bedanke.

Mit freundlichen Grüßen
Bianca Vetter, Rechtsanwältin


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