Meine Kündigungsfrist beträgt aktuell 3 Monate zum Quartalsende und verlängert sich ab dem 01.07 auf 6 Monate zu Quartalsende.
Sind die Kündigungsfirsten im TvÖD für mich als kündigende Partei verbindlich oder verstehen diese sich als Mindestkündigungsfristen so das ich auch zu einem späteren Zeitpunkt mit der jeweils vertraglich vereinbarten Kündigungsfirst am Tag des aussprechen der Kündigung kündigen kann
Beispiel:
Ich kündige das Arbeitsverhältnis am 30.06 mit Wirkung zum 31.12. In diesem Fall wäre ich ja noch ein viertel Jahr länger im Unternehmen, als es die Kündigungsfrist vom 3 Monaten vorschreiben würde. Nachdem ich aber ja eben nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (30.09) sondern zu einem bestimmten Datum, dem 31.12 gekündigt habe, sollte dies doch ohne weiteres möglich sein.
Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch den AG soll hier nicht explizit eingegangen werden, da dies in meinem Fall aufgrund einer Schwerbehinderung sowieso nicht innerhalb eines halben Jahrs möglich währe.
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte, wie folgt:
Es ist richtig, dass sie bereits schon vor dem Monat kündigen können, in dem die Kündigungsfrist zu laufen beginnt, sofern Sie den Kündigungszeitpunkt benennen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.