Pfändungen auf dem Konto

| 11. Mai 2023 17:04 |
Preis: 50,00 € |

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von


17:59

Guten Tag,
ich war leider lange Jahre arbeitslos. Da ich kaum Geld hatte, haben sich auf meinem Konto bei der Deutschen Bank mehrere Pfändungen angehäuft. Ich habe mich darum leider nicht gekümmert, habe bei der Deutschen Bank ein P-Konto.
Nun habe ich nach langer Zeit endlich seit mehreren Monaten einen Job und möchte nun meine Schulden bezahlen. Dazu habe ich bei der Deutschen Bank eine Liste der Pfändungen bzw. der Gläubiger angefordert und diese Gläubiger angeschrieben, um zu erfahren, ob die Forderung noch besteht und wenn ja, wie hoch diese ist.
Zu meinem Erstaunen enthielt diese Liste Pfändungen, die bereits von den einzelnen Gläubigern vor teilweise mehreren Monaten, als auch mehreren Jahren gegenüber der Deutschen Bank gelöscht worden sind. Diese Erklärungen der Gläubiger liegen mir vor.
Als ich die Deutsche Bank darauf hin anrief, um das abzuklären, wurde mir gesagt, dass dort nichts vorliegt und alle Pfändungen in der Liste eben so richtig sind.
Ich habe dann alle Schreiben der Gläubiger, teilweise auch entwertete Titel in Kopie an die Deutsche Bank geschickt mit dem Hinweis, dass die Pfändungen erledigt sind und diese bitte gelöscht werden sollen.
Die Deutsche Bank antwortet mir, dass nur und ausschließlich die Gläubiger der Deutschen Bank gegenüber die Erledigung der Pfändungen erklären können.
Ich habe nun bereits einige Pfändungen bezahlt, die Gläubiger haben mir die entwerteten Titel zugesandt mit einer Bestätigung, dass die Forderung/Pfändung erledigt ist. Hierbei wurde mir zB von einem Inkassounternehmen erklärt, dass ich die Erledigung der Pfändung persönlich unter Vorlage der Kopien des Titels und des Erledigungsschreibens vornehmen müsse, er jedenfalls (der Inkassounternehmer) sei verpflichtet, alle relevanten Akten sofort nach Erledigung zu löschen und dies bereits auch getan habe.
Meine Fragen hierzu:
1) Wie kann ich bei der Deutschen Bank erreichen, dass die die erledigten Pfändungen herausnehmen? Selbst durch Nachweise meinerseits werden die Pfändungen nicht gelöscht.
2) Was kann ich tun, damit die erledigten und bezahlten Pfändungen gelöscht werden, wenn die Deutsche Bank hier nichts weiter macht? Ich habe das Gefühl, die sitzen die Sache aus.
3) Mittlerweile ist auf meinem Konto genug Guthaben, damit auch die restllichen Forderungen/Pfändungen weitgehend bezahlt werden können. Die Deutsche Bank erklärt hierzu, dass sie die Reihenfolge der Pfändungen einhalten müssen. Die ersten drei Forderungen zB sind schon erledigt und bezahlt. Sie erkennen nicht an, dass ich Ihnen eine Erledigungserklärung schicke, sind aber auch nicht bereit, den Gläubiger selbst zu kontaktieren. Was kann ich hier tun?
4) Das Guthaben auf meinem Konto wird einfach nicht an die Gläubiger ausgekehrt. Es sammelt sich jeden Monat an, ich kann 1370,00 € abholen, der Rest ist gesperrt. Ich habe schon mehrere Male mitgeteilt, dass sie nun endlich mal auszahlen sollen. Nichts passiert. Was kann ich hier tun?

Ich weiß, dass ich schuld bin, dass ich Pfändungen auf dem Konto habe, allerdings habe ich es mir nicht so schwer vorgestellt, die Schulden zu bezahlen, obwohl ich es finanziell könnte und auch mehr als gewillt bin, die Schulden loszuwerden.
Irgendwie legt mir die Deutsche Bank sehr große Steine in den Weg.

11. Mai 2023 | 17:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

die erledigten Pfändungen kann die Bank nur herausnehmen, wenn der Gläubiger die Pfändung zurücknimmt oder die Pfändung vom Gericht aufgehoben wird.

1 und 2 ) Beides scheint hier nicht passiert zu sein, weshalb Sie hier, weil ja weiter gepfändet wird, obwohl Erledigung eingetreten ist, die Zwangsvollstreckungsgegenklage erheben und die Aufhebung beantragen.

3 und 4) Solange das Konto als P-Konto geführt wird, darf die Bank nicht einfach so Zahlungseingänge auskehren.

Hier muss von der Bank in einer bestimmten vom Gesetz vorgegebenen Weise vorgegangen werden, damit Ihre monatlichen Freibeträge geschützt sind und bleiben.

Ein Beispiel: im Januar wird ein P-Konto angemeldet und es befindet sich kein Geld auf dem Konto bei einer Pfändung von 2000 €.

Wenn nun Mitte Januar 5000 € eingehen, darf die Bank nicht sofort den Gläubiger bedienen.

Der Schuldner erhält hier nämlich erst einmal seinen Freibetrag und der Rest bleibt für ca. 2 Monate auf dem Konto, so dass u.U. im Februar ein weiterer Freibetrag hiervon zur Verfügung steht, § 900 ZPO.

Erst danach dürfen Auszahlungen an die Gläubiger vorgenommen werden.

Sie sehen an Ihren Auszügen, dass die Bank immer mal wieder Auszahlungen vornimmt, frühestens aber 2 Monate nach einem Zahlungseingang.

Insofern können Sie dieses Prozedere nur beschleunigen, wenn Sie Ihr Pkonto wieder in ein normales Konto umwandeln.

Dann aber führt die Bank nach Umwandlung alle Beträge ab und Ihnen steht kein Freibetrag mehr zu.

Dies macht also nur dann Sinn, wenn eine über die Pfändungen hinaus gehende Deckung vorliegt , die so hoch sein sollt, dass Ihnen nach Auskehr an alle Gläubiger noch genug zum Leben verbleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt





Rückfrage vom Fragesteller 11. Mai 2023 | 17:54

Mittlerweile könnten lt. Deutsche Bank bereits ca. 500,00 € abgeführt werden, diese werden aber nicht ausgezahlt. Es ist bisher noch kein Geld seitens der Bank an die Gläubiger abgeführt worden, obwohl die o. g. 500,00 € ausgekehrt werden könnten. Die tun einfach nichts.

Können wir hier auch beim Amtsgericht erreichen, dass endlich ausgezahlt wird?



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Mai 2023 | 17:59

Sehr geehrter Fragesteller,

in dem Fall müssen Sie Ihre Bank auf Ausführung aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verklagen.

Sie könnten auch den Gläubiger wissen lassen, dass die Bank ihm das Geld nicht auskehrt, dann könnte auch er gegen die Bank vorgehen.

Offensichtlich sind die Banken mit derartigen Dingen überfordert.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt

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