Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich sind Zinsen, die das Finanzamt für ein Steuerguthaben zahlt, seit dem Jahr 2015 steuerpflichtig. Vorher waren diese Zinsen tatsächlich steuerfrei. Allerdings gibt es verschiedene Gerichtsentscheidungen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil aus dem Jahr 2018 entschieden, dass diese Zinsen auch weiterhin steuerfrei sein sollten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jedoch angeordnet, dass diese Zinsen seit dem Jahr 2015 steuerpflichtig sind.
Es gibt derzeit eine Musterklage beim Bundesverfassungsgericht zu dieser Thematik. Diese Klage wurde vom Bund der Steuerzahler eingereicht. Ein Urteil steht noch aus.
In Bezug auf Ihren Einkommensteuerbescheid ist es zunächst wichtig zu wissen, ob das Finanzamt das Urteil des BFH oder die Anordnung des BMF angewendet hat. Wenn das Finanzamt die Anordnung des BMF angewendet hat, wäre der Ansatz der Zinsen als steuerpflichtig zunächst richtig. Allerdings könnte das Bundesverfassungsgericht noch zu einem anderen Ergebnis kommen.
Falls das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Zinsen tatsächlich steuerfrei sind, würde das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid automatisch berichtigen. In diesem Fall müssten Sie nicht selbst beim Finanzamt nachhaken. Sollte das Bundesverfassungsgericht jedoch zu dem Schluss kommen, dass die Zinsen steuerpflichtig sind, bleibt der Einkommensteuerbescheid wie er ist. In diesem Fall hätten Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und sich auf die Musterklage zu berufen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin
Antwort
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