Zinsen aus Steuerguthaben

| 16. April 2023 14:17 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 15.04.2023 meinen Einkommensteuerbescheid 2021 erhalten,
der Steuerbescheid 2021 beinhaltet Kapitalerträge aus Zinsen für ein Steuerguthaben,
aus den Veranlagungen 2007 bis 2010, die Sache wurde letztendlich vor dem Finanzgericht
in 2021 zu meinem Gunsten entschieden.
Die vom Finanzamt angesetzen Zinsen von rund 22.000,- Euro wurden mit 25 % Abgeltungssteuer
beschieden plus Soli.
Ich glaubte die Zinsen vom Finanzamt für ein Steuerguthaben sind steuerfrei.

Bei recherchen im Internet finde ich, daß der BFH entschieden hat "steuerfrei", gleichwohl
lese ich, dass das BMF veranlaßt hat steuerpflichtig.
Ich lese auch, daß wohl eine Musterklage anhängig ist beim Bundesverfassungsgericht
in gleicher Sache.
Bitte um Information, ob zunächst der Ansatz vom Finanzamt erstmal richtig ist,
gleichwohl eine Information, ist eine Klage in dieser Sache anhängig, wenn ja muß ich
einen Einspruch einlegen und mich auf diese Klage berufen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, entsprechend dem Urteil des BFH,
bekomme ich dann von Amtswegen eine Berichtigung des Bescheides oder muß ich beim
Finanzamt laufend nachhacken.

Vielen Dank für eine Information.



16. April 2023 | 22:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Grundsätzlich sind Zinsen, die das Finanzamt für ein Steuerguthaben zahlt, seit dem Jahr 2015 steuerpflichtig. Vorher waren diese Zinsen tatsächlich steuerfrei. Allerdings gibt es verschiedene Gerichtsentscheidungen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil aus dem Jahr 2018 entschieden, dass diese Zinsen auch weiterhin steuerfrei sein sollten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jedoch angeordnet, dass diese Zinsen seit dem Jahr 2015 steuerpflichtig sind.

Es gibt derzeit eine Musterklage beim Bundesverfassungsgericht zu dieser Thematik. Diese Klage wurde vom Bund der Steuerzahler eingereicht. Ein Urteil steht noch aus.

In Bezug auf Ihren Einkommensteuerbescheid ist es zunächst wichtig zu wissen, ob das Finanzamt das Urteil des BFH oder die Anordnung des BMF angewendet hat. Wenn das Finanzamt die Anordnung des BMF angewendet hat, wäre der Ansatz der Zinsen als steuerpflichtig zunächst richtig. Allerdings könnte das Bundesverfassungsgericht noch zu einem anderen Ergebnis kommen.

Falls das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Zinsen tatsächlich steuerfrei sind, würde das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid automatisch berichtigen. In diesem Fall müssten Sie nicht selbst beim Finanzamt nachhaken. Sollte das Bundesverfassungsgericht jedoch zu dem Schluss kommen, dass die Zinsen steuerpflichtig sind, bleibt der Einkommensteuerbescheid wie er ist. In diesem Fall hätten Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und sich auf die Musterklage zu berufen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 18. April 2023 | 21:49

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