Erbrecht + Inkassobrief

4. April 2023 22:35 |
Preis: 60,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo, wie ist es richtig auf einen Inkassobrief zu reagieren, wenn die Forderung auf den ersten Blick berechtigt ist. Die Eltern zusammen haben einen Darlehen für den Immobilienkauf genommen und konnten das nicht rueckzuzahlen. Es wurde eine Vereinbarung mit der Bank getroffen, die Wohnung wurde verkauft, die Restforderung an den Eltern hängengeblieben - sind Grundsicherungsempfaenger. Es kamen die Forderungsbriefe, die Eltern schickten darauf nur die Bescheinigungen, dass sie Grundsicherung kriegten und keine Einkommen mehr hatten. Der Vater ist gestorben, die Mutter lebt noch. Keiner - Mutter und 2 Kinder - hat die Erbschaft ausgeschlagen (wurde angenommen, bis die Mutter lebt noch, ist sie für die Restschuld die Verantwortung trägt) Jetzt kriegten die Kinder den Inkassobrief mit der Forderung die Restschuld zu bezahlen. 1. Ob die Forderung so berechtigt ist 2. Wenn die Forderung berechtigt ist, nach meiner Meinung erbt die Mutter 50% und die Kinder je zu 25%. (In dem Inkassobrief an jedes der Kinder wird jeweils die komplette Restschuld gefordert, keine Aufteilung) Was wäre sinnvoll zu tun. Was wäre die Kosten fuer ein Antwortschreiben auf den Inkassobrief. Die Restschuld beträgt ca. 20.000 Danke. Anna

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

die Erben sollten auf jeden Fall Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz beantragen, um die Forderung der Bank auf den Nachlass zu beschränken. Sonst haften Sie nämlich auch mit ihrem Privatvermögen.

Die Erben haften als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB), d. h. der Gläubiger kann von jedem Erben alles fordern (aber insgesamt nicht mehr als Forderung). Die Erben haben dann untereinander ggf. Ausgleichsansprüche.

Ein Anwaltsschreiben würde ca. 900 € kosten. Wenn Sie mich beauftragen, rechne ich Ihnen die hier gezahlte Beratungsgebühr an.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER