Ich (Deutsche) werde ins Ausland (außerhalb EU) mit meinen deutschen Kindern und mit meinem Mann (nicht-EU-Bürger) verreisen. Wie lange wir verreisen, weiss ich noch nicht.
Ich verstehe aber nicht, ob ich immer noch Anspruch auf Kindergeld habe, wenn ich mich abmelde. Ausserdem muss ich wenn ich hier weiter gemeldet bin Krankversicherungsbeiträge selber bezahlen, weil wir immoment keine Arbeit haben.
Was raten sie mir bei meiner Situation? Ich weiß nicht, was ich genau tun sollte wegen ab- oder angemeldet bleiben.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich erlischt mit der Auswanderung der Anspruch auf Kindergeld. Hierzu müssen Sie sich aktiv an die Familienkasse wenden, die Abmeldung bei der Meldebehörde genügt nicht.
In den nachfolgenden Ausnahmefällen können jedoch auch im EU-Ausland befindliche, deutsche Staatsangehörige Personen Kindergeld erlangen:
1. Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
Oder
2. Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.
Der Kindergeldbezug muss in diesen Fällen gesondert beantragt werden. Ich empfehle Ihnen daher dass Sie frühzeitig mit der Familienkasse in Kontakt treten.
Wenn Sie sich in Deutschland gänzlich abmelden und auch keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mehr nachgehen, müssen Sie auch keine Krankenversicherungsbeiträge mehr entrichten. Allerdings müssen Sie sich dann um eine Krankenversicherung in Ihrem Zielland bemühen, zumal außerhalb der Europäischen Union in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ohnehin mit der Verlegung des Wohnsitzes erlischt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.