Berechnung Urlaubsentgelt bei unregelmäßigem Einkommen

17. Februar 2023 18:12 |
Preis: 35,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite in einem Unternehmen als freier Mitarbeiter auf Lohnsteuerkarte mit mittlerweile tariflicher Bindung. Ich werde pro Arbeitstag bezahlt und habe somit unregelmäßiges Einkommen (Honorar). Es wird ein Urlaubsentgelt bezahlt, welches berechnet wird auf Grundlage des Bruttoverdienstes des Vorjahres. Folgende Formel wird für die Berechnung benutzt:

Schritt 1: (21 Tage Mindesturlaub x Anzahl der Beschäftigungstage (Vorjahr)) /
(252 Arbeitstage pro Jahr)

Schritt 2: (Summe aller Honorare des Vorjahres) /
(Anzahl der Beschäftigungstage)

Schritt 1 berechnet wieviel Urlaubstage man bezahlt bekommt und Schritt 2 berechnet das Urlaubsentgelt pro Tag. Als Beispiel bei einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 und Anzahl der Beschäftigungstage 150 ergibt dies 12,5 Urlaubstage á 200 Euro.

Nun endlich zu meinen Fragen. Sind diese 2 Formeln zunächst an sich arbeitsrechtlich korrekt?
Und meine Hauptfrage bezieht sich auf die Ermittlung der „Summe aller Honorare des Vorjahres" im Schritt 2. Die Buchhaltung zieht hier vom Bruttojahreseinkommen des Vorjahres das bezahlte Urlaubsentgelt des Vorjahres ab. Ist dies rechtlich korrekt? Immerhin ist doch das Urlaubsentgelt fester Bestandteil des Bruttojahreseinkommen und kann nicht entkoppelt werden vom Gesamtverdienst.
Daher bin ich der Ansicht, dass zu dem gesamten Brutto des Vorjahres, das Urlaubsentgelt bei der Berechnung dazu gehört, es handelt sich ja nicht um eine Sonderzahlung oder dergleichen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

17. Februar 2023 | 22:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

auf Ihren Einsatz beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Berechnungsmethode entspricht der Richtigkeit, dürfte sich aber auch mathematisch von alleine erklären. Auf jeden Fall wird in der Lohnbuchhaltung nach dieser Formel verfahren.

Zur Berechnunggrundlage sei angemerkt, daß hier Vergütung für Arbeitsleistung herangezogen wird. Das umfasst sämtliche Lohnleistungen und Lohnnebenleistungen, wozu das Urlaubsentgelt selber aber nicht zählt.

Auch dies kann nach meiner Auffassung leider nicht moniert werden.

Welcher Arbeitgeber ist das hier in Dresden, dann kann ich mal googlen, ob es diesbezüglich weitere Beschwerden gibt, ist manchmal ganz nützlich und ich kenne mich hier ein wenig aus, Zwinker....

MFG
Fricke
RA


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