Arbeitslosigkeit in Teilzeit mit Mini-Job

12. Februar 2023 16:25 |
Preis: 70,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich war vier Jahre lang Teilzeit (19,5 Stunden) beschäftigt und habe am 1.10 letzten Jahres aus finanziellen Gründen zusätzlich einen Mini-Job (450 Euro) angenommen.
Nun bin ich seit dem 1.2 arbeitslos und habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Der Mini-Job besteht weiter, aber ich habe ihn nicht in dem Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben. Der Antrag wurde noch nicht genehmigt, da noch Unterlagen meines letzten Arbitgebers fehlen.

Meine Fragen:
(Wie) kann ich den Mini-Job weiter behalten, ohne dass er mir auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird?
(Wie) kann ich den Mini-Job bei der Agentur nachmelden, ohne dass mir Nachteile entstehen? (Antrag ist noch nicht genehmigt und ich habe noch keine Zahlung erhalten.)

Ich bin ledig, ohne Kinder und brauche den Mini-Job wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten.

12. Februar 2023 | 17:36

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach § 155 Abs. 1 SGB III beträgt die anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze 165,00 EUR. Das Einkommen, welches die Hinzuverdienstgrenze überschreitet, wird auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. Den Mini-Job können Sie also in der jetzigen Form nicht weiter ausüben, ohne dass eine Anrechnung unterbleibt. Es gibt einige Ausnahmen hiervon, die allesamt nicht auf Sie zutreffen.
Ich rate auch dringend davon ab, den Minijob nicht zu melden. Die Bundesagentur führt regelmäßig einen Datenabgleich mit den Sozialversicherungsträgern durch. Spätestens dann wird der Minijob der Bundesagentur gemeldet. In einem solchen Fall wird auch ein Strafverfahren eingeleitet.

Teilen Sie der Bundesagentur schnellstmöglich Ihren Mini-Job mit. Vor einer Auszahlung der Leistungen dürften Sie in der Regel keine Konsequenzen befürchten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

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