Enkel im Testament berücksichtigen

| 11. Februar 2023 19:02 |
Preis: 50,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte Sie um die Einschätzung einer Formulierung im Zuge eines Testaments, in welchem sowohl Tochter als auch Enkeltochter (jeweils Einzelkinder) berücksichtigt werden sollen. Der Grundgedanke ist der, die Tochter bis zum Freibetrag von 400 000 Euro zu berücksichtigen und dann die Enkeltochter zum Freibetrag von 200 000 Euro. Sollte zum Zeitpunkt des Todes noch weiteres Vermögen vorhanden sein, sollte dies wieder an die Tochter fallen. Zum Vermögen zählen sowohl Bankguthaben als auch Sachgegenstände und vor allem auch eine Immobilie.

Die bisherige Formulierung ist die folgende:

Meiner Tochter xy vererbe ich mein Vermögen, einschließlich Bankguthaben, Bargeld,
Sachgegenständen und Immobilienbesitz (Haus in der Straße, Ort) , bis zu einer Höhe von
400 000 Euro. Übersteigt mein Vermögen zum Zeitpunkt meines Todes den Wert von 400 000 Euro, soll meine
Enkeltochter z bis zu 200 000 Euro erben. Etwaiges weiteres Vermögen soll wiederum meiner Tochter xy zukommen.

Die Frage ist nun: Ist diese Formulierung aus Ihrer Sicht korrekt, um das gewünschte Anliegen auszudrücken - und wenn nicht, hätten Sie einen Alternativvorschlag? Weitere Details zu Formulierung, zur Handschriftlichkeit etc. sind bereits bekannt.

Schon einmal vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Formulierung ist an sich klar und verständlich.

Besser wäre trotzdem.

Übersteigt mein Vermögen zum Zeitpunkt meines Todes den zu diesem Zeitpunkt bestehenden steuerrechtlichen Freubetrag (von derzeit 400000€), beschwere ich meine Tochter mit einem Vermächtnis zu Gunsten meiner Enkeltochter bis zu maximal 200000€.

Das ist gem. § 2177 BGB möglich.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 11. Februar 2023 | 20:28

Haben Sie vielen herzlichen Dank für die verständliche und hilfreiche Antwort! Wenn ich darf, würde ich gern noch fragen, ob aus Ihrer Sicht die Konkretisierung des Vermögens (Bankguthaben etc.) so okay bzw notwendig ist? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Februar 2023 | 20:46

Ich hatte Ihnen gerade noch etwas geschrieben. Ja, es ist sinnvoll, die Gedanken zu Papier zu bringen, damit Ihre Erben Sie verstehen und dann auch akzeptieren. Das vermeidet Streit.

Den Nachlass zu konkretisieren ist nicht notwendig, der wird schon gefunden.
Aber dessen Zuordnung sollte klar und unmissverständlich sein.

Bewertung des Fragestellers 11. Februar 2023 | 20:28

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