Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Formulierung ist an sich klar und verständlich.
Besser wäre trotzdem.
Übersteigt mein Vermögen zum Zeitpunkt meines Todes den zu diesem Zeitpunkt bestehenden steuerrechtlichen Freubetrag (von derzeit 400000€), beschwere ich meine Tochter mit einem Vermächtnis zu Gunsten meiner Enkeltochter bis zu maximal 200000€.
Das ist gem. § 2177 BGB möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Haben Sie vielen herzlichen Dank für die verständliche und hilfreiche Antwort! Wenn ich darf, würde ich gern noch fragen, ob aus Ihrer Sicht die Konkretisierung des Vermögens (Bankguthaben etc.) so okay bzw notwendig ist? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Ich hatte Ihnen gerade noch etwas geschrieben. Ja, es ist sinnvoll, die Gedanken zu Papier zu bringen, damit Ihre Erben Sie verstehen und dann auch akzeptieren. Das vermeidet Streit.
Den Nachlass zu konkretisieren ist nicht notwendig, der wird schon gefunden.
Aber dessen Zuordnung sollte klar und unmissverständlich sein.