Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Nein, der Bruder ist nicht erbberechtigt. Er kann allenfalls seinen Pflichtteil verlangen, welcher der halbe Erbteil ist.
Als Pflichtteilberechtigter hat er Anspruch auf Auskunft über den Nachlass, also was alles zum Nachlass gehört. Den Schenkungsvertrag kann er sich ohne weiteres verlangen
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
28. Januar 2023
|
12:52
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail: