Beleuchtung Tiefgarage

2. Dezember 2022 12:44 |
Preis: 45,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag

ich bin im Juli in einen Neubau mit 7 Wohnungen gezogen.
In der Miete enthalten ist ein Tiefgaragenstellplatz.
Bis zum heutigen Tag ist die Tiefgarage ein Rohbau und es bestehen folgende Mängel:

Das Tor ist nicht elektrisch angeschlossen, steht also dauerhaft offen.
Eine Beleuchtung existiert nur im Eingangsbereich, mein Parkplatz liegt im Stockdunkeln.
Man sieht dort ab Einbruch der Dunkelheit ohne Taschenlampe nichts mehr
Das heißt ich vermeide es dort zu parken, da man absolut nichts sieht, und Fremde sich dort verstecken könnten.

Der Vermieter wurde mehrfach aufgefordert eine Beleuchtung anzubringen, es ist seit einem halben Jahr nichts passiert.

Kann ich eine Mietminderung geltend machen?

2. Dezember 2022 | 13:26

Antwort

von


(1781)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

da hier ein Mangel der Mietsache vorliegt, können Sie die Miete auch mindern, allerdings würde ich das Kürzungsrecht hier auf maximal 2% setzen.

Mit der Mietminderung aber haben Sie nicht viel in der Hand.

Dokumentieren Sie die Mängel mit Nachweisen und fordern Sie den Vermieter ein letztes Mal schriftlich per Einschreiben zur Mängelbeseitigung auf.
Kündigen Sie an, dass Sie sich alle Rechte vorbehalten und auch ab sofort die Miete nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung bis zur Beseitigung des Mangels begleichen werden.
Kündigen Sie ferner an, dass Sie nach Ablauf der von Ihnen zu setzenden Frist von 10 Tagen Sie die Klage auf Mängelbeseitigung erheben werden.
Letztlich können und sollten Sie auch auf die gefährliche Lage und die Haftung des Vermieters verweisen. Behalten Sie sich vor, auch die bau- und ordnungsrechtlich zuständigen Behörden von dieser Sachlage in Kenntnis zu setzen.

Danach sollten Sie dann Klage erheben.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1781)

Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119055 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER