ich bin im Juli in einen Neubau mit 7 Wohnungen gezogen.
In der Miete enthalten ist ein Tiefgaragenstellplatz.
Bis zum heutigen Tag ist die Tiefgarage ein Rohbau und es bestehen folgende Mängel:
Das Tor ist nicht elektrisch angeschlossen, steht also dauerhaft offen.
Eine Beleuchtung existiert nur im Eingangsbereich, mein Parkplatz liegt im Stockdunkeln.
Man sieht dort ab Einbruch der Dunkelheit ohne Taschenlampe nichts mehr
Das heißt ich vermeide es dort zu parken, da man absolut nichts sieht, und Fremde sich dort verstecken könnten.
Der Vermieter wurde mehrfach aufgefordert eine Beleuchtung anzubringen, es ist seit einem halben Jahr nichts passiert.
da hier ein Mangel der Mietsache vorliegt, können Sie die Miete auch mindern, allerdings würde ich das Kürzungsrecht hier auf maximal 2% setzen.
Mit der Mietminderung aber haben Sie nicht viel in der Hand.
Dokumentieren Sie die Mängel mit Nachweisen und fordern Sie den Vermieter ein letztes Mal schriftlich per Einschreiben zur Mängelbeseitigung auf.
Kündigen Sie an, dass Sie sich alle Rechte vorbehalten und auch ab sofort die Miete nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung bis zur Beseitigung des Mangels begleichen werden.
Kündigen Sie ferner an, dass Sie nach Ablauf der von Ihnen zu setzenden Frist von 10 Tagen Sie die Klage auf Mängelbeseitigung erheben werden.
Letztlich können und sollten Sie auch auf die gefährliche Lage und die Haftung des Vermieters verweisen. Behalten Sie sich vor, auch die bau- und ordnungsrechtlich zuständigen Behörden von dieser Sachlage in Kenntnis zu setzen.