Guten Tag,
ich habe einen Käufer für meine Immobilie (Haus) gefunden.
Der Notarvertrag soll im Dezember stattfinden. Die Bezahlung soll erst im Juni kommenden Jahres sein, da der Käufer sein Geld bis dahin festangelegt hat und es vorher nicht verfügbar ist.
Meine Frage ist nun wegen der hohen Inflation, sollte man in den Notarvertrag eine Klausel einbauen, die solche Fälle absichert?
Wie könnte so eine Absicherung gestaltet werden? Der Käufer ist nicht einverstanden mit einem Inflationsausgleich, da im Worst Case die Sache für ihn unkalkulierbar ist. Ich meinerseits möchte aber dann im Juni nicht mein schönes Haus verlieren und dafür wertloses Geld erhalten.
Vielen Dank!
grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten der Inflationssicherung.
Sie könnten z.B. auch ein Rücktrittsrecht einbauen, das Ihnen zusteht, wenn die Inflation am Zahlungstermin einen bestimmten Wert übersteigt.
All diese Möglichkeiten setzen aber eine einverständliche Regelung zwischen den Vertragsparteien voraus.
Wenn der Käufer sich weigert, eine entsprechende Klausel zum Inflationsausgleich zu akzeptieren, kommen Sie auf diesem Wege nicht weiter.
Ihnen bleibt dann nur die Möglichkeit, die von ihm begehrte Stundung abzulehnen und sofortige Zahlung zu vereinbaren, was für ihn die Notwendigkeit einer Zwischenfinanzierung mit sich bringen würde, aber bei Ihnen das Inflationsrisiko vermindert.
Kommt auch dahingehend keine Einigung zustande, werden Sie sich nach einem anderen Käufer umsehen müssen oder aber bereit sein, das beschriebene Inflationsrisiko einzugehen.