Ladendiebstahl geringwertiger Gegenstände

29. November 2022 11:34 |
Preis: 55,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Morgen sehr geehrte Rechtsanwälte/-innen,

Ich wurde vor zwei Monaten beim versuchten Ladendiebstahl im Bekleidungsgeschäft New Yorker erwischt. Dabei handelte es sich um zwei Tops im Wert von insgesamt 19,98€.

Ich bin 22 Jahre alt (zur Tatzeit 21) und bin nicht Vorbestraft und habe keine Einträge in keinem der Führungszeugnisse. Ich hatte bis jetzt nur Strafzettel von Blitzern und einmal war ich schuld an einem Auffahrunfall.

Ich habe damals bei dem Ladendedektiv alles zu- und zurück gegeben. Meine Personalien ohne wenn und aber abgegeben und die Fangprämie bezahlt.

Ich war zu dem Zeitpunkt arbeitslos und bereue dieser Tat sehr.

Nun arbeite ich in der Jugendhilfe und habe heute mein Führungszeugnis beantragt.

Ich habe große Angst vor der Strafe. Die Ermittlungen laufen nach dem Gesetz 242 StGB was auch mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden könnte.

Auf den Anhörungsbogen der Polizei bin ich nicht eingegangen. Ich habe eine Anwältin für Strafrecht beauftragt und sie hat Akteneinsicht vor ca einem Monat beantragt.

Sie meinte, dass ich vermutlich keine hohe Strafe zu erwarten habe und das sie wahrscheinlich erzielen kann, dass das Verfahren eingestellt wird.

Trotzdem mache ich mir große Sorgen. Bis jetzt konnte mir noch niemand die Angst nehmen. Ich hoffe, dass ich hier eine Antwort erhalte, welche mir die Sorgen nimmt.

Ich habe Angst vor einer schwerwiegenden Strafe (Gefängnis). Gegen eine Geldstrafe oder Einstellung gegen Auflage habe ich nichts, damit kann ich leben.

War es richtig, einen Anwalt zu organisieren oder hätte ich lieber anders reagieren sollen?

Wie wird meine Strafe vermutlich aussehen bzw. wie wird der Fall ausgehen?

Muss ich mir Sorgen um den Job machen?
Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Arbeitgeber zu überzeugen, mich nicht zu kündigen?

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

29. November 2022 | 12:01

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung der Ihrer Sachverhaltsschilderung:

Nach Ihren Angaben sind Sie nicht vorbestraft und bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Ich teile daher die Einschätzung Ihrer Rechtsanwältin, dass sich das Verfahren mit einer großen Wahrscheinlichkeit zur Einstellung bringen lässt.
Einstellung bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt und es daher auch zu keiner Gerichtsverhandlung kommt.

Eine Einstellung wird nicht in das Führungszeugnis eingetragen.

Selbst bei einer Anklage gehe ich von einer niedrigen Geldstrafe aus, die nicht zu einer Eintragung im Führungszeugnis führen würde. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie sich Sorgen um Ihren Job machen müssen. Ihr Arbeitgeber wird aller Wahrscheinlichkeit von diesem Verfahren nichts mitbekommen.

Sie sollten die Akteneinsicht Ihrer Rechtsanwältin abwarten und dann mit ihr die Sache besprechen. Die Anwältin wird versuchen, dass das Verfahren eingestellt wird.

Sollte noch etwas unklar sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Beste Grüße
Alexandra Braun


Rechtsanwältin Alexandra Braun
Fachanwältin für Strafrecht

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