Mieter hat einen gesetzlichen Betreuer, dieser Zahlt Miete und Nebenkosten nicht

| 15. November 2022 18:39 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


19:20

Unsere Mieterin ist ins Pflegeheim gekommen und ihr wurde ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht gestellt. Das Kündigungsschreiben des Mietvertrages ging uns am 28.9.2022 von der Betreuerin ein.
In einem ersten Gespräch und Treffen bei der Wohnung am 17.10. sagte die Betreuerin, dass sie nur bis zum 30.11.2022 Miete zahlen müsste und dann die Schlüsselübergabe machen will.

In einem Schreiben per Einschreiben und E-Mail am 25.10.2022 versandt wir verlangen eine gesetzmässige Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.12.2022.

Im selbigen Schreiben haben wir der Betreuerin die Nebenkostenabrechnung für 2021 und für 2022 zukommenlassen mit einer regelmässigen Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Wir haben Miete für September und Oktober erhalten. Die Miete für November steht noch aus. Wir haben keine Nebenkostenzahlung für 2021 und für 2022 erhalten.

Die Betreuerin hat auf unser Schreiben am 25.10, eine weitere E-Mail Aufforderung zu antworten eine Woche später, einen Anruf und Nachricht auf dem Anrufbeantworter nicht reagiert.

Was können wir jetzt tun, um eine Antwort zu erhalten, die gesetzmässige Kündigungsfrist zu erwirken und die ausstehenden Zahlungen zu erhalten?

15. November 2022 | 19:00

Antwort

von


(1246)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Kündigungsschreiben wird bezüglich der Frist dahingehend ausgelegt, dass die 3 Monate gelten.

Das ist hier der 31.12.2022.

Daher kann von der Mieterin, über die Betreuerin, auch die Miete bis einschließlich Dezember verlangt werden.

Wenn die Wohnung schon übergeben ist, könnten Sie aber auch versuchen diese schon eher wieder zu vermieten, um der aktuellen Mieterin die Miete zu ersparen.

Da diese im Heim ist und unter Betreuung steht, steht ja zu befürchten, dass man die Kosten nicht erfolgreich eintreiben kann.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 15. November 2022 | 19:17

Hallo Herr Schwerin,

Danke, dass Sie sich der Sache angenommen haben. Die Sachlage kenne ich, ich habe mir jetzt von einem Anwalt auf dieser Webseite eine Antwort erhofft, die besagt wie ich die Kostenzahlung (Nebenkosten von 2 Jahren und 3 Monate Miete) von der Mieterin und Betreuerin erzielen kann. Ein einfach Satz, dass es schwierig wird, berät mich nicht. Können Sie mir bitte zu meiner Frage eine Antwort geben? Die Antwort, für die ich jetzt bezahlt habe, beantwortet nicht meine Frage und führt daran vorbei.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. November 2022 | 19:20

Schreiben Sie die Betreuerin an, setzen eine Frist für ausstehende Zahlungen.

Die Miete für Dezember kann erst im Dezember angemahnt werden.

Wenn das Geld ausbleibt, gehen Sie anwaltlich und oder gerichtlich vor.

Einen gerichtlichen Mahnbescheid können Sie online auch gut allein beantragen.

Bewertung des Fragestellers 15. November 2022 | 19:29

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

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Der Anwalt hat nicht auf meine Frage geantwortet. Nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass ich meine Frage für das bereits bezahlte Geld gerne beantwortet hätte, gab er eine weitere Antwort mit Handlungsschritten. Keine Hinweise wo und wie ich diese Schritte durchführen kann und der Handlungshinweis war "gerichtlich vorzugehen". Da ich gerichtlich vorgehen muss, habe ich mich hier an einen Anwalt gewandt, um zu erfahren, wie ich gerichtlich vorgehe. Das ich gerichtlich vorgehen muss, wusste ich. Deswegen hatte ich mich hier an einen Anwalt gewandt. Bei der zweiten Antwort, hat der Anwalt nicht mehr gegrüßt, es gab keine Höflichkeiten. Nun fühle ich mich um mein Geld betrogen und werde diese Seite sicher nicht noch einmal nutzen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 15. November 2022
2,6/5,0

Der Anwalt hat nicht auf meine Frage geantwortet. Nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass ich meine Frage für das bereits bezahlte Geld gerne beantwortet hätte, gab er eine weitere Antwort mit Handlungsschritten. Keine Hinweise wo und wie ich diese Schritte durchführen kann und der Handlungshinweis war "gerichtlich vorzugehen". Da ich gerichtlich vorgehen muss, habe ich mich hier an einen Anwalt gewandt, um zu erfahren, wie ich gerichtlich vorgehe. Das ich gerichtlich vorgehen muss, wusste ich. Deswegen hatte ich mich hier an einen Anwalt gewandt. Bei der zweiten Antwort, hat der Anwalt nicht mehr gegrüßt, es gab keine Höflichkeiten. Nun fühle ich mich um mein Geld betrogen und werde diese Seite sicher nicht noch einmal nutzen.


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