Ich bin Inhaberin eines Restaurants was von März bis September sehr gut arbeitet und in den Wintermonaten von Oktober bis Februar ca 30-40% arbeitet. Somit können wir die Ausgaben von Arbeitnehmer nicht richtig leisten bzw kosten vom Lokal.
Im Prinzip ist es Saisonbetrieb. Meine Frage ist. Habe ich als Gastronom gesetzlichen Anspruch auf kurzarbeitergeld für meine Mitarbeiter?
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld, die im März 2020 eingeführt worden waren, gelten noch bis zum 31. Dezember 2022. Das bedeutet, es müssen nur mindestens 10 % der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall mit mehr als 10 % Entgeltausfall betroffen sein, ein Aufbau von Minusstunden ist nicht erforderlich. Anspruchsberechtigt ist aber nur der jeweilige Mitarbeiter.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei Unklarheiten fragen Sie gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Müller
Rückfrage vom Fragesteller15. November 2022 | 13:00
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Unser Betrieb macht mehr als 40% minus. Das heißt bis 31.12. 22 haben wir Anspruch.?
Im Jahr 2023 aber nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt16. November 2022 | 11:50