keine Heizung und kein Warmwasser im Winter - wer zahlt Appartement-/Hotelkosten?

11. November 2022 12:02 |
Preis: 45,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

In unserer (Mutter, alleinerziehend mit 4 Kindern) Mietwohnung (3 Zimmer, Küche, Bad, Flur) gibt es seit 7 Wochen keine Heizung und kein warmes Wasser aufgrund eines Heizungsschadens (Schaden entstand Mitte September). Der Vermieter hat uns einen alten Ölradiator zur Verfügung gestellt mit dem ich immer eines der Zimmer heizen kann (dieser stinkt und wir bekommen Kopfschmerzen, wenn wir uns im selben Raum aufhalten).
Da es nun kälter wird, bekommen wir die Wohnung nicht mehr warm mit diesem Ölradiator. Außerdem belastet mich die Situation keines der Kinder bei Bedarf sofort duschen zu können zunehmend.
Ich habe die Miete bereits um 75% gesenkt (nicht 100%, da der Vermieter der Meinung ist, er stelle mir ja eine Heizung zur Verfügung), mir ist bewusst, dass ich auch zu 100% senken könnte aber viel dringender ist nun folgende Frage für mich:
Wie komme ich an eine Ersatzwohnung bzw. ein Appartement/Hotel, da ich unsere Möbel ja nicht mitnehmen kann/will?
Ich kann das Geld für z.B. vier Wochen Hotel nicht vorstrecken.
Welche Pflichten hat der Vermieter? Muss er mir ein Hotel in Absprache mit mir bezahlen? Muss er es mieten oder ich? Wie kann/muss ich vorgehen, damit ich schnellstmöglich in einen anderen/warmen Wohnraum komme?

11. November 2022 | 13:08

Antwort

von


(107)
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich würde Ihnen anraten, die Miete ab sofort um einen höheren Betrag als nur 75% zu mindern. Zwar können Sie mit dem Ölradiator ein Zimmer (bedingt) heizen, allerdings ist es Ihnen nicht möglich, Warmwasser bei Bedarf zu entnehmen. Dies hebt insgesamt die Bewohnbarkeit der Wohnung vollständig auf.
Zudem möchte ich Ihnen dringend anraten, bei Erhalt der Nebenkostenrechnung zu prüfen, ob Ihnen die Grundkosten für die Heizungsanlage in Rechnung gestellt worden sind.

Zu Ihrer ursprünglichen Frage:
Eine Ersatzwohnung muss der Vermieter Ihnen nicht zur Verfügung stellen, siehe Landgericht Düsseldorf DWW 1996 282. Auch müssen Sie eine Ersatzwohnung nicht akzeptieren.

Die Hotelkosten müssten Sie zunächst selbst zahlen und dann Ihren Vermieter auffordern, die Ihnen entstandenen Kosten Ihnen zu ersetzen. Sollten Ihnen nachweisbar keine Mittel zur Verfügung stehen, die Hotelkosten vorzustrecken, würde auch die Aufnahme eines Kredits in Betracht kommen. Die Kreditzinsen müsste dann auch Ihr Vermieter zahlen.

Steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine andere Wohnung kurzfristig mieten zu können (was aufgrund der aktuellen Lage auf dem Wohnmarkt schwierig sein dürfte), muss der Vermieter Ihnen die evtl. entstehenden Mehrkosten für die Miete zahlen. Dies gilt nur bis zu der Dauer, an dem Ihr Vermieter das Mietverhältnis kündigen könnte.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.


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