Rücktritt vom Kaufvertrag nach Nacherfüllung

7. November 2022 21:12 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe eine Waschmaschine vor einigen Wochen direkt beim Hersteller im Online Shop gekauft zusammen mit einem angebotenen Anschlussservice. Leider wurde die Waschmaschine nicht fachgerecht vom Personal angeschlossen (Eine Transportsicherung wurde vergessen zu entfernen) worauf die Waschmaschine einen Defekt erlitt.

Der Verkäufer hat daraufhin nach meiner Bitte einen Umtausch genehmigt und eine neue Waschmaschine wurde geliefert. Leider hat ebenfalls die neue Waschmaschine einen Defekt, denn nach 5x Waschen und heftigen Hammergeräuschen schleudert die Waschmaschine nicht mehr und ist somit nicht mehr zu gebrauchen. Ein Widerruf ist nicht möglich da die 14-Tagesfrist bereits verstrichen ist.

Der Verkäufer hat mir am Telefon mitgeteilt, dass sie einen Handwerker vorbei schicken der das Gerät ggfs. vor Ort direkt reparieren kann.

Ich möchte gerne vom Kaufvertrag zurück treten und keine Reparatur in Anspruch nehmen oder eine einen erneuten Umtausch annehmen. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten da nach der ersten Nacherfüllung (Umtausch) erneut ein Mangel aufgetreten ist oder muss ich einem Reparaturversuch zustimmen?

7. November 2022 | 22:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Eine Möglichkeit zum erfolgreichen Rücktritt vom Kaufvertrag sehe ich hier leider noch nicht.

Dies wäre erst dann der Fall, wenn die Nacherfüllung des Vertrages durch den Verkäufer endgültig fehlgeschlagen ist.

Dies ist grundsätzlich erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Nacherfüllung der Fall, vgl § 440 BGB.

Besondere Umstände des Einzelfalls die hier eine Ausnahme begründen würden, etwa ein genereller Konstruktionsfehler an der Kaufsache, ist hier nicht ersichtlich.

Insofern müssten Sie dem Verkäufer noch eine Möglichkeit geben, den Vertrag durch Nacherfüllung zu erfüllen.

Bei einem erneuten Fehlschlag wäre dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jannis Geike
Rechtsanwalt


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