Ich wurde im Mai 2022 zur 120 tagessätze a 40€ Geldstrafe verurteilt wegen Steuerhinterziehung! AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 § 369, EStG § 68 Abs. 1
Wird der Eintrag auch in meinen Fall in 3 Jahren erloschen? Sprich Mai 2025?
Hätte ich auch jetzt die Möglichkeit denn Eintrag vorzeitig zu tilgen laut vgl. § 49 BZRG? Ich lebe nicht mehr in Deutschland und bräuchte einen sauberen Führungszeugnis für einen Visumsantrag!
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten darf:
Es ist zutreffend, dass die Geldstrafe nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr in Ihr Führungszeugnis aufgenommen wird. Dies ergibt sich aus § 34 Abs. 1 Nr. 1 a) BZRG. Der Fristbeginn ist am Tag des Urteils.
Die Frist für die Tilgung der Geldstrafe aus dem Bundeszentralregister beträgt 10 Jahre gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 2 a) BZRG. Grund hierfür ist die Überschreitung der Grenze von 90 Tagessätzen. Für den Fristbeginn ist auch hier der Tag des Urteils ausschlaggebend.
Theoretisch besteht für Sie die Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung nach § 49 BZRG. Die Tatsache alleine, dass Sie für die Beantragung eines Visums ein sauberes Führungszeugnis benötigen, dürfte hierfür allerdings nicht ausreichend sein.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion bei etwaigen Verständnisproblemen zur ursprünglichen Beantwortung Ihrer Frage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Rückfrage vom Fragesteller4. November 2022 | 15:00
Sehr geehrte Herr Kämpf,
Vielen Dank für die Antwort!
Ich hätte da noch eine Frage zur vorzeitigen Tilgung!
Es geht um einen Arbeitsvisum ins Ausland und der Eintrag hat leider Negative Auswirkungen!
Wenn sie der Meinung sind mir behilflich sein zu können oder es eine andere Möglichkeit gibt für die vorzeitige Tilgung würde ich mich sehr gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. November 2022 | 15:10
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne können Sie sich mit mir unter der in meinem Profil angegebenen Telefonnummer zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht