Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
§ 28 FeV regelt die Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in der BRD.
Gem. § 29 Abs. I S 2 FeV gilt:
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 28. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern.
Wie Sie richtig recherchiert haben ist der Umtausch eines ausländischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis die Abgabe der ausländischen Fahrerlaubnis an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde voraus und es ist von „Führen" eines PKW die Rede.
Der Antrag ist schriftlich einzureichen aber er muß neben den Original Antragsunterlagen nur eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und Ihres ausländischen Führerscheins beinhalten. Das Original des ausländischen Führerscheins wird m.E. nicht verlangt, vor allem wird dieser nicht eingezogen oder sogar vernichtet. Er behält auch seine Wirkung im ursprünglichen Ausland.
Probleme ergeben sich, wenn Sie dann in einem Drittland zwei gültige Fahrerlaubnisse besitzen und benutzen könnten. Das soll Ja eben ausgeschlossen werden.
Denn als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis erhalten Sie im Falle einer Ordnungswidrigkeit keine Punkte. Sie müssen nur die Geldbuße bezahlen, die ab 70,00€ (inkl. Verwaltungskosten) auch im Heimatland vollstreckt werden kann.
Gem. § 75 Abs. I Nr. 9 FeV handelt ordnungswidrig i.S.d. § 24 Abs. I StVG, wer vorsätzlich oder fahrlässig
einer vollziehbaren Auflage nach
…§ 28 Abs. I S. 2 § 29 Abs. I S. 6 FeV zuwiderhandelt.
Die Frage ist, ob diese Ordnungswidrigkeit überhaupt entdeckt wird, wenn Sie Ihren englischen Führerschein in England lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Zwei Führerscheine benutzen vs. besitzen.
Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Zusammenfassung
Darf man nach einem Umzug von England nach Deutschland zwei gültige Führerscheine parallel besitzen?
Darf man nach einem Umzug von England nach Deutschland zwei gültige Führerscheine parallel besitzen?
Nach der EU-Führerscheinrichtlinie müssen grundsätzlich alle gültigen Führerschein-Dokumente in anderen EU-Staaten anerkannt werden. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen: Ein EU-Führerschein wird in Deutschland nur anerkannt, wenn: der Inhaber mindestens 185 Tage seinen Hauptwohnsitz im ausstellenden EU-Land hatte, keine Sperrfrist besteht und der Erwerb nicht durch falsche Angaben erschlichen wurde. Bei Verstößen gegen diese Voraussetzungen wird die deutsche Fahrerlaubnisbehörde den Fall an das Kraftfahrt-Bundesamt weiterleiten, das dann die ausländische Behörde um Rücknahme des Führerscheins ersucht.
Ich werde demnächst von England nach Deutschland ziehen. Meinen Englishen Führerschein habe ich seit 10 Jahren. Nach einem Telefonat mit dem Landratsamt stehen zwei Dinge fest:
- Ich muss meinen Führerschein nach 6 Monaten auf einen Deutschen umschreiben
- Ich darf keine 2 Führerscheine gleichzeitig besitzen
Nach langer Recherche habe ich erfahren das es in sehr seltenen Fällen ausnahmen gibt gehe aber mal nicht davon aus das in meinem Fall eine solche gemacht wird. Ich bin aus beruflichen Gründen auf meinen UK Fuehrerschein angewiesen.
Im Gesetzestext steht eindeutig das wort "besitzen" und nicht "benutzen". Würde das heißen das Ich eine Straftat/Ordnungswidrigkeit begehen würde wenn ich mir nach dem Umtausch erneut einen Fuehrerschein ausstellen lasse und diesen nicht in Deutschland benutze und dieser auch nie Deutschen Boden betritt?
So gesehen würde ich in Deutschland nur einen besitzen. In England hingegen auch einen. Irgendwie würde ich aber trotzdem 2 besitzen.
Liebe Grüße
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80 €
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50 €
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30 €
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