Check in verweigert

| 26. September 2022 21:22 |
Preis: 95,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, am 18.0922 wollten meine Frau und ich nach Ägypten reisen. Die Einreisebestimmungen besagen, das der Reisepass noch 6 Monate gültig sein muss, um ein Visum zu bekommen. Meine Frau ist aus der Ukraine und ihr Reisepass war zu diesem Zeitpunkt nur noch 5 Monate gültig. Von der Ukraine wurde, wegen des Krieges, ein Gesetz erlassen, das der Reisepass verlängert werden kann. Meine Frau war in der ukrainischen Botschaft um den Reisepass zu verlängern. Leider wird der Reisepass nur in letzten 3 Monaten der Gültigkeit verlängert. Daraufhin haben wir die ägyptische Botschaft kontaktiert und unser Problem geschildert, verbunden mit der Frage, ob meine Frau trotzdem einreisen darf. Wir haben ein Termin vereinbart und meiner Frau wurde das Visum in den Reisepass gestempelt. Im Visum ist die Reisepass-Nr. und die Restgültigkeit vermerkt. Der check in am 18.09.22 wurde meiner Frau verweigert. Begründung : der Reisepass ist keine 6 Monate mehr gültig und Ägypten verlangt es. Das gültige Visum hat der Angestellten nicht interessiert. Ich denke, die ägyptische Botschaft hat das Problem erkannt und ein Visum erteilt. Hat die Angestellte der Fluggesellschaft richtig gehandelt ( ihr Kollege war sich nicht sicher) oder nicht? MfG

26. September 2022 | 22:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ägypten verlangt grundsätzlich für die Einreise ein Visum und einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Dementsprechend scheint die Angestellte der Fluggesellschaft richtig gehandelt zu haben.

Etwas anderes würde wohl nur gelten, wenn die Botschaft zusätzlich klargemacht hätte, dass es sich hier um eine Ausnahmegenehmigung handeln soll und der Pass trotz kürzerer Gültigkeitsdauer ausreichend sein soll.

Ich befürchte daher, dass die Abweisung zurecht erfolgte. Ich würde allerdings gs zunächst einmal bei der Botschaft nachfragen, was diese hierzu sagt. Immerhin hat man Ihnen ja offenbar zugesagt, dass alle Probleme mit der Visumserteilung gelöst seien, was befremdlich erscheint, wenn dann doch der mindestens 6 Monate gültige Pass verlangt wird.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Bewertung des Fragestellers 27. September 2022 | 12:43

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