Hallo, mein Mann und ich haben uns vor 1,5 Jahren getrennt. Er ist in einen 40km entfernten Ort gezogen und sieht die Kinder jedes 2. Wochenende.
Nun möchte auch ich mit den Kindern (6 & 8) umziehen, die Entfernung beträgt zum
jetzigen Wohnort etwa 58 km.
Ich habe meinen Mann telefonisch, per E-Mail und über meine Anwältin um
Zustimmung gebeten und erhalte keine Antwort. Nun wurde eine Immobilie gefunden und ich brauche eine Entscheidung. Kann ich ohne seine Zustimmung 58 km im gleichen Kreis umziehen ? (die Kinder würden noch 2 Jahre auf der aktuellen Schule bleiben, da ich im Nachbarort arbeite).
Sein Umgang ist davon nicht betroffen, die Distanz seines Wohnortes zu seinen Kindern verringert sich eher. Danke.
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das kommt darauf an. Wenn Ihnen vom Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, können Sie ohne die Zustimmung des Vaters umziehen.
Besteht ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann müsste Ihre Anwältin beantragen nach § 1628 BGB beantragen, dass das Familiengericht Ihnen die Entscheidung darüber überträgt, wo die Kinder wohnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.