Hallo,
ich habe Anfang 2019 bei Lotto Niedersachen ein paar online spiele gemacht.
Daraufhin folgten von Lotto Niedersachsen 23 Abbuchungen (jeweils um die 5euro) von meinem Konto.
Da ich danach Geldnot hatte habe ich leider alle Lastschriften zurückgebucht.
Dann passierte ganz lange nichts.
Jetzt im Juni 2022 bekomme ich 23 Briefe von Delta Inakasso. Jeder Brief umfasst die ursprüngliche Hauptforderung + Rücklastschriftgebühr + Inkassokosten in höhe von 38 Euro.
Muss ich jetzt wirklich 23x 38Euro Inkasso kosten bezahlen?
Weil soviel Geld habe ich leider nicht und eine Ratenzahlung fällt aus weil dann noch 23x Ratenzahlungsvereinbarungsgebühr hinzukommt.
Das Inkasso meint das ich das alles so hinnehmen muss und drohen im falle einer nichtzahlung mit einem Ermittlungsverfahren,... und 23 Fälle von Betrug kommen sicherlich nicht gut :-(...
DIe 23x Hauptforderung könnte ich sofort zahlen ,..nur wohin, und mit welchem VErwendungszweck?
Hatte mal daran gedacht die offenen Forderung + Rücklastschriftgebühr direkt an LOtto Niedersachsen zu zaheln, aber leider habe ich keine Kontoverbindung von denen, ..und auf nachfrage wurde ich auch nur aufs Inkasso verwiesen,...sprich Lotto Niedersachsen nimmt keinerlei zahlung von mir an.
Was soll ich jetzt tun?
Am wichtigsten ist natürlich erstmal irgendwie dafür zu sorgen das es nicht zu einem Ermittlungsverfahren kommt
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Hier ist zu prüfen, was Sie mit "Lotto Niedersachsen" vereinbart haben. Zudem stellt sich die Frage, ob dieses Unternehmen nicht gegen seine Schadenminderungspflicht verstößt, wenn es 23 Kleinbeträge separat anstatt in einer Summe verfolgen lässt und die Gebühren somit nur aus dem Gesamtbetrag geschuldet werden. Daher sollten die Schreiben des Inkassounternehmens geprüft werden und die ggf. überhöhte Forderung zurückgewiesen werden.
Erst in Kenntnis aller Einzelheiten kann beurteilt werden, wie die Sache strafrechtlich einzuschätzen ist. Angesichts des geringen Schadens wäre selbst bei 23 Fällen ggf. noch eine Einstellung wegen Geringfügkeit möglich, etwa gegen Zahlung einer Geldauflage - hier müssten aber auch etwaige Vorstrafen bekannt sein.