Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Gilt diese Auszahlung als Grunderwerb? Muss ich also folglich Grundwerbssteuer über die Höhe des ausgehandelten Preises an das Finanzamt abführen?
In der Tat ist dies ein grunderwerbsteuerlicher Vorgang. Die Übertragung eines Miteigentumsanteils ist auch nicht von der Grubnderwerbsteuer befreit nach § 3 Ziff. 2 Satz 1 GrEStG. Eine solche Befreiung gilt nur in gerade Verwandschaftslinie. Grunderwerbsteuer läßt sich hierbei nur sparen, wenn Einrichtungsgegenstände, wie eine Küche oder Einbauschränke mit übertragen werden.
2. Muss ich einen entsprechenden Kaufvertrag zwischen meinem Bruder und mir notariell beglaubigen lassen, um so eine Änderung im Grundbuch zu erreichen?
Sie müssen mit Ihrem Burder ein notariellen Vertrag schließen. Der Notar wird dann die Eigentumsübertragung bei dem zuständigen Grund buchamt beantragen.
3. Welche Kosten und Gebühren fallen insgesamt an?
Dies hängt von der Höhe des Kaufpreises ab. Grob sind mit Kosten von 1,0 % bis 1,5 % bezogen auf den vereinbarten Kaufpreis zu rechnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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