Forderung Krankenkasse rechtens

30. März 2022 22:55 |
Preis: 25,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Die Krankenkasse hat für 01/2018 bis 07/2018 rückwirkend einfach einen neuen Beitrag festgesetzt, weil ich angeblich meiner Informationspflucht nicht nach gekommen bin.

Ich habe aber im Jan2022 den Steuerbescheid per Email zugesandt. Ich habe da auch eine Eingangsbestätigzng.

Ich habe nicht mehr verdient, als ich gezahlt habe. Ich war als Tagesmutter nebenberuflich tätig. Alles korrekt gezahlt worden.

Jetzt soll ich über 3000 Euro nach zahlen. Ist das rechtens obwohl ich den Steuerbescheid vor 3 Monaten tur Verfügung gestellt habe?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn Sie Ihre Einkünfte rechtzeitig nachgewiesen haben, ist eine Neufestsetzung des Krankenkassenbeitrages wegen mangelnder Mitwirkung nicht zulässig.

Sie sollten zunächst einmal sofort gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einlegen. Begründen müssen Sie diesen Widerspruch noch nicht. Hierfür sollten Sie einen Anwalt beauftragen. Ich stehe insofern gern zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich ggf. per e-mail unter anwalt@ra-vasel.de

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 1. April 2022 | 16:33

Vielen Dank, für Ihre Antwort.

Ich habe den Steuerbescheid zu spät eingereicht. Nach Anmahnen dann im Jan22.

Danach habe ich nichts mehr gehört, bis jetzt Ende März plötzlich die Nachforderung kam.

Ich reiche jetzt erst einmal den Widerspruch ein.

Liebe Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. April 2022 | 16:45

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ja, legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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