Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Anhand Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie eine Baugenehmigung brauchen. Wenn der Nachbar zwar einverstanden ist, aber keine Baulast eingetragen haben will, sollten Sie mit dem Bauamt abklären, ob eine nachbarliche Zustimmungserklärung ausreicht.
Ohne Baugenehmigung zu bauen ist keinesfalls zu raten Das kann zu einem Baustopp mit Rückbau Verpflichtung führen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
Genau dadurch das wir das Dachgeschoss beim Ausbau auch etwa 1meter aufstocken müssen, muss natürlich eine Baugenehmigung her. Dies würde beim Bauamt auch problemlos und ohne Abstandsflächen zu verletzen möglich.
Aber angenommen das das Bauamt eine Nachbarschaftliche Zustimmungserklärung nicht für ausreichend erklärt, was bleiben uns dann für Möglichkeiten? In Zeiten knappen Wohnraum so ein Projekt wegen Abstandsflächen der Außentreppe nicht zu realisieren, erscheint uns nicht richtig.
Vielen Dank
Mfg
Das ist verständlich, doch die Abstandsflächen eben gesetzlich vorgesehen. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit eine Baulasterklärung/ Nachbarzustimmung einzuklagen- doch das sind Einzelfälle.
Am besten alles vorher mit dem Bauamt abklären.
Sie können auch mit dem Nachbar einen Betrag vereinbaren, vielleicht ist er dann eher bereit.