Beschwerde gegen Einstellung Akteneinsicht

19. März 2022 08:34 |
Preis: 55,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Herwig Schöffler

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Einstellungsbescheid gegen eine Anzeige bekommen, die ich im Juni letzten Jahres gestellt habe. Meine Anwältin hat mich dahingehend beraten, eine Beschwerde gegen die Einstellung zu beantragen. Jetzt habe ich es mir aber anders überlegt, ich möchte doch Beschwerde einlegen.
Allerdings läuft die Frist nur noch bis Donnerstag und bislang habe ich keine Akteneinsicht gehabt.
Jetzt würde ich gerne einen neuen Anwalt beauftragen, weiß aber nicht, ob das überhaupt noch geht, da ja am Donnerstag die Frist schon abläuft und man bis dahin wohl keine Akteneinsicht bekommt (im Internet habe ich recherchiert, dass das 6-8 Wochen dauern kann).
Kann ein neuer Anwalt denn da noch was machen?
Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Beschwerde wird ohne ausführliche Begründung kaum Aussicht auf Erfolg haben. Ohnehin sind "Vorschaltbeschwerden" erfahrungsgemäß ebenso selten wie Klageerzwingungsverfahren erfolgreich. Dennoch könnten Sie, auch ohne anwaltliche Hilfe die Beschwerde einlegen. Dazu bedarf es keiner bestimmten Form. Verweisen Sie einfach auf das Aktenzeichen und dass Sie dagegen binnen gesetzter Frist Beschwerde einreichen. Ein Anwalt wird unabhängig davon dann immer noch Akteneinsicht beantragen können und es ggf. noch vor Entscheidung über die Beschwerde schaffen eine Begründung nachzureichen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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