Gutachten und Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis zwecks Zulassung

24. Februar 2022 19:28 |
Preis: 67,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe Ihnen in komprimierter Form hier den Fall anhand der Korrespondenz dargelegt.



Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe vor 4 Jahren eine KIVA, das ist ein Balkenmäher aus französischer Produktion gekauft.  Das Fahrzeug hat keine Papiere, eine ABE für Deutschland gibt es nicht, es gibt in Deutschland nur 3 Fahrzeuge. Das Fahrzeug wurde von mir komplett restauriert, hat Blink- und Positionsleuchten, Hupe, Stand, Abblend-  und Fernlicht, eine Bremse und natürlich flammneue Reifen.  Die Geschwindigkeit wurde hier bei mir auf dem Betriebshof mit einem Navigationsgerät gemessen und kann mit etwa 14 km/h bis 16 km/h angegeben werden. Da es sich um einen Balkenmäher handelt, ist das für mich eine selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Diese Information habe ich von einem Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes Recklinghausen, der mich auf die Internetseite des Straßenverkehrsamtes Recklinghausen hinwies. ( Eine zufällige Bekanntschaft, die ich  bei einem Bekannten gemacht hatte) 

https://www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/_index2.asp?seite=angebot&id=17197

 

Das Fahrzeug ist, wie das Video zeigt, durchaus verkehrstauglich. Es gibt Kopien französischer Papiere baugleicher Fahrzeuge (KIVA motofaucheuse)    https://www.youtube.com/watch?v=VSs3Nh18R2Q

 

Herr xxxx gibt weiter unten an, dass aufgrund der technischen Ausführung ein Gutachten nicht erstellt werden kann, benennt aber keinen konkreten Grund. Das ist genau die gleiche Aussage wie im Juli 2021.

Es ist aber keine konkrete Aussage. Er hatte das Fahrzeug lediglich in Augenschein genommen. Das Fahrzeug wird über das linke Hinterrad getrieben und über das rechte Hinterrad gebremst.

Er meinte im Juli 2021, das dass nicht ginge. Selbst bei "Höchstgeschwindigkeit" und einer Vollbremsung bleibt das Fahrzeug absolut spurtreu. Das liegt an der Konstruktion, Vorderrad und rechtes Hinterrad laufen in einer Flucht. Beim Bremsen wird ausgekuppelt. 

 

Herr xxxx vom Straßenverkehrsamt benötigt für die Zulassung eine  Einzelbetriebserlaubnis und den Eigentumsnachweis, der bereits seit Juli 2021 dem Straßenverkehrsamt vorliegt. 

 

Sehen Sie eine Möglichkeit, mein Recht, notfalls über den EuGH, durchzusetzen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

xxxx



-----Original-Nachricht-----

Betreff: AW: Terminvereinbarung

Datum: 2022-02-24T17:37:20+0100

Von:

An:

Cc:

 

Sehr geehrter Herr, (Fahrzeughalter)
ich habe bereits im Juli 2021 Ihr restauriertes Fahrzeug der Marke KIVA vor Ort in Stolberg besichtigt.  Leider war aufgrund der technischen Ausführung des Fahrzeuges eine Gutachtenerstellung  für dieses Fahrzeug nicht möglich.  Die von Ihnen nachgereichten Unterlagen waren leider  nicht hilfreich.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gebietsleiter Herrn.

 

mit freundlichen Grüßen

 



TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH                        

                                     

 



 



Von:
Gesendet: Donnerstag, 24. Februar 2022 12:11
An:
Betreff: Terminvereinbarung
Priorität: Hoch

 
Sehr geehrter Herr.  (TÜV Aachen)

Es kommt etwas Bewegung in die Zulassungssache meiner wunderbaren KIVA. 

Herr xxxx vom Straßenverkehrsamt, mit dem ich am 02.03.2022 um 10.00 Uhr einen Termin habe, 

hat mich gebeten ein Gutachten und eine Einzelbetriebserlaubnis erstellen zu lassen. 

Vereinbaren Sie doch bitte zeitnah einen Besuchstermin mit mir.

 

Mit freundlichen Grüßen



 

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Als einzelner Bürger können Sie nicht unmittelbar vor dem Europäischen Gerichtshof selbst Klage einreichen, außer in wenigen Sonderfällen.

EG-Verordnungen können Einzelne dann mit einer Klage angreifen, wenn sie unmittelbar und individuell betroffen sind, wobei zunächst nationale Rechtsbehelfe eingelegt werden müssen.

Sie selbst können in Ihrem Verfahren dann gegenüber dem nationalen Gericht anregen, dem EuGH eine bestimmte Rechtsfrage vorzulegen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht in einer Verletzung der Vorlagepflicht einen Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters gem. Art. 101 Abs. I S. 2 Grundgesetz. Nationale Gerichte dürfen die Vorlagepflicht nicht „in objektiv willkürlicher Weise" mißachten.

In manchen Fällen sind nationale Gerichte nämlich verpflichtet, von sich aus Vorlageverfahren anzustrengen, wenn eine Frage mit Bezug zum Gemeinschaftsrecht zu entscheiden ist, und die Klärung gemeinschaftsrechtlicher Aspekte als entscheidungserheblich geboten ist (Vorabentscheidungsverfahren).

Wenn in dem zu entscheidenden Fall die Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann oder wenn das nationale Gericht einen Rechtsakt der Gemeinschaft nicht anwenden möchte, weil es diesen für ungültig hält, hat es ebenfalls den EuGH anzurufen.

Der EuGH stellt in solchen Fällen fest, wie bestimmte Vorschriften des Gemeinschaftsrechts auszulegen sind bzw. ob sie (noch) gültig sind.

Das abschließende Urteil bleibt dem nationalen Gericht vorbehalten, das aber der EuGH-Auslegung des Gemeinschaftsrechts verpflichtet ist.

In Ihrem Fall müssen Sie daher eine nationale Entscheidung herbeiführen


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 25. Februar 2022 | 09:42

Sehr geehrter Herr Müller - Roden. 

Sie haben meine eigentliche Problematik offensichtlich nicht verstanden. Anstatt meine Frage zu beantworten, nämlich wie eine Einzelzulassung (ABE) für ein ausschließlich landwirtschaftliches zu nutzendes Fahrzeug zu erreichen ist, haben Sie lang und breit erklärt, dass eine einzelne Person den EuGH nicht anrufen kann. Das war aber NICHT die Frage, sondern lediglich eine Anspielung auf die von mir ins Auge gefasste  Ultima Ratio. 

Bei dieser Antwort sehe ich meine 70,00 € als eine sehr schlechte Investition.  Bevor ich jetzt aber eine öffentliche Bewertung vornehme, sollten sie sich noch einmal der eigentlichen Frage zuwenden und mir diese beantworten. 

Mit Freundlichen Grüßen



 

 

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Februar 2022 | 09:49

Ihre Frage war:

"Sehen Sie eine Möglichkeit, mein Recht, notfalls über den EuGH, durchzusetzen?"

Darauf bin ich eingegangen.

Ihre jetzt gestellte Frage,

"wie eine Einzelzulassung (ABE) für ein ausschließlich landwirtschaftliches zu nutzendes Fahrzeug zu erreichen ist?"

beantworte ich wie folgt:

Sie müssen bei der zuständigen Stelle
(Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort) einen entsprechenden Antrag stellen und die Ihnen ggf. gemachten Auflagen erfüllen oder gegen die Anordnung dieser Auflagen vorgehen, wenn Sie diese als ungerechtfertigt erachten.

Sie benötigen dafür in jedem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

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