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Grundsteuer umlegen
17. Februar 2022 20:30
|
Preis:
52,00 €
|
Beantwortet von
Eigentümerin (Mutter) eines Hauses ist 2005 verstorben. Haus wurde an uns (zwei Söhne) verererbt, die Umschreibung erfolgte erst 2014. Bewohner (Vater) hat bis einschließlich 2021 die Grundsteuer selber bezahlt.
Bewohner (Vater) hat ein lebenslange Wohnrecht (nicht im Grundbuch eingetragen) und zahlt keine Miete oder ähnliches an uns (Söhne).
Da der Bewohner (Vater) seit dem 01.01.2022 nicht mehr die Grundsteuer zahlen möchte, haben wir (Söhne) jetzt erstmalig die Aufforderung zur Zahlung der Grundsteuer als Eigentümer bekommen. Für das erste Quartal 2022 habe wir die Grundsteuer bezahlt.
Meine Frage, können wir als Eigentümer die Grundsteuer an den Bewohner wie in einem Mietverhältnis o. ä. umlegen obwohl wir keine Einnahmen erzielen?
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Schuldner der Grundsteuer sind diejenigen, dem das Grundstück zuzurechnen ist, § 10 GrStG. Dies sind in den meisten Fällen die Grundstückseigentümer.
Ohne Vereinbarung kann die Grundsteuer nicht umgelegt werden. Es bedarf also eines Mietvertrages etc. Ohne diesen können Sie den Vater nicht zwingen,
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Alex Park
(1460)
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60528 Frankfurt am Main
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
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