Schufa Abwicklungskonto

| 16. Februar 2022 10:43 |
Preis: 50,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Ist ein negativer SCHUFA Eintrag rechtens, obwohl fristgerechte Ratenzahlung an das Inkassounternehmen erfolgt?

Nein. Wenn eine Ratenzahlung vereinbart und auch eingehalten wurde, ist ein negativer Schufaeintrag nicht zulässig.

Im Jahre 2017 hatte ich Raten für eine Kreditkarte nicht bezahlt. Das Kreditkartenunternehmen kündigte mir daher die Kreditkarte und erstellte in der Schufa eine so genannte „Saldo-Fälligstellung". Daraufhin vereinbarte ich eine neue Ratenzahlung, die ich allerdings nicht einhielt, bis zwei Jahre später im Oktober 2019 der Verkauf der Forderung an ein Inkassounternehmen erfolgte. Das Inkassounternehmen setzte sich dann mit mir in Verbindung, ich vereinbarte eine Ratenzahlung. Die Ratenzahlung wurde immer eingehalten bzw. es wurde mehr bezahlt als vereinbart wurde.

Nun habe ich gelesen, dass ein „negativer" SCHUFA Eintrag, bei ordnungsgemäßer und fristgerechte Ratenzahlung unzulässig ist. Das Inkassounternehmen erstelle Anfang 2020 trotzdem ein negativen Eintrag über ein „Abwicklungskonto" in meiner SCHUFA. Ist dies Rechtens?

Einsatz editiert am 16.02.2022 13:14:13

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben Recht, dass wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde und auch eingehalten wurde, ist ein negativer Schufaeintrag nicht zulässig - so ein neues Urteil des VG Wiesbaden, Urteil v. 27.09.2021, 6 K 549/21.WI.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung bewirkt einen Zahlungsaufschub mit der Folge, dass die Summe nicht mehr fällig ist.

Ich rate Ihnen daher zum Vorgehen gegen den Eintrag. Gerne helfen wir hier weiter!


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 17. Februar 2022 | 06:58

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?