Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld nach Hundebiss

15. Februar 2022 00:19 |
Preis: 50,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Ich wurde von einem Hund gebissen, die Hundehalterin ist mir bekannt, sie war bei dem Vorfall dabei. Ich machte eine Anzeige auf Körperverletzung bei der Polizei. Man sagte mir dort, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen müsse ich privatrechtlich selbst oder mittels eines Anwalts geltend machen. Ich möchte das zunächst ohne Anwalt versuchen, weiß aber nicht, welche Entschädigungssumme ich mit einer gewissen Erfolgsaussicht stellen soll.
Können Sie mir für 50 Euro eine angemessene Forderungssumme nennen und eventuell eine Begründung dazu?
Bei dem Angriff des Hundes wurde meine Hose beschädigt (ein kleines Loch und einige kleinere Riss-Stellen). Meine Wunde unten an der Wade (über dem Knöchel) blutete und musste versorgt werden, ist aber inzwischen komplikationslos verheilt. Die Wunde war nicht tief, aber die Ärzte machten sich Sorgen wg. Infektion und deshalb hatte ich insgesamt vier Arztbesuche (zwei bei Notaufnahmen in Klinik, weil Wochenende bzw. Feiertag war), insg. ca. 10 Stunden Aufwand. Außerdem bin ich leicht traumatisiert und bekomme Angst, wenn ich einem Hund begegne (was in Berlin ziemlich oft passiert).
Ich bin zwar Pensionär, aber als Professor im Ruhestand habe ich noch Arbeitsverpflichtungen, etwa die Erstellung von Gutachten verschiedenster Art. Aufgrund der geschilderten Folgen des Hundeangriffs hatte ich zwar keinen Verdienstausfall, aber ich bekam Ärger, weil ich ein Gutachten nicht rechtzeitig fertigbekam.
Also, was meinen Sie? Wie hoch kann meine Forderung auf Schadenersatz und Schmerzensgeld sein, mit Aussicht, dass die Hundehalterin diesen Betrag akzeptiert (vermutlich kann sie ihn sich von der Haftpflichtversicherung erstatten lassen)?





Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal empfehle ich dringend, dass Sie eine/n Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen. Die Kosten dafür bekommen Sie von der Hundehalterhaftpflichtversicherung erstattet.

Überschlägig kann man sagen, dass ein Schmerzensgeld von 500 € bis 600 € realistisch ist. Begründen können Sie dies mit dem Urteil des AG Braunschweig vom 30.6.1989 - 120 C 935/89, das in einem ähnlichen Fall 800 DM zugesprochen hatte. Mit Inflationsanpassung ergeben sich daraus 700 €. Der Kläger im dortigen Fall war allerdings 14 Tage krankgeschrieben, deswegen ist in Ihrem Fall ein Abschlag vorzunehmen.

Sie können zudem Ersatz der Fahrtkosten zum Arzt und Ersatz der beschädigten Hose verlangen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 15. Februar 2022 | 13:20

Besten Dank für Ihre Antwort. Ich vergaß noch zu fragen, ob es eine Frist gibt, bis zu der ich meine Ansprüche geltend machen kann.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Februar 2022 | 19:20

Sehr geehrter Fragesteller,

es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, zu laufen beginnt (§§ 195, 199 BGB).

Wenn der Hundebiss im Jahre 2022 passierte, endet die Verjährungsfrist also am 31.12.2025.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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