Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal empfehle ich dringend, dass Sie eine/n Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen. Die Kosten dafür bekommen Sie von der Hundehalterhaftpflichtversicherung erstattet.
Überschlägig kann man sagen, dass ein Schmerzensgeld von 500 € bis 600 € realistisch ist. Begründen können Sie dies mit dem Urteil des AG Braunschweig vom 30.6.1989 - 120 C 935/89, das in einem ähnlichen Fall 800 DM zugesprochen hatte. Mit Inflationsanpassung ergeben sich daraus 700 €. Der Kläger im dortigen Fall war allerdings 14 Tage krankgeschrieben, deswegen ist in Ihrem Fall ein Abschlag vorzunehmen.
Sie können zudem Ersatz der Fahrtkosten zum Arzt und Ersatz der beschädigten Hose verlangen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Besten Dank für Ihre Antwort. Ich vergaß noch zu fragen, ob es eine Frist gibt, bis zu der ich meine Ansprüche geltend machen kann.
Sehr geehrter Fragesteller,
es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, zu laufen beginnt (§§ 195, 199 BGB).
Wenn der Hundebiss im Jahre 2022 passierte, endet die Verjährungsfrist also am 31.12.2025.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt