Auflösung einer Schulklasse (Gymnasium)

27. Januar 2022 12:09 |
Preis: 50,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Fall liegt bei uns vor: in unserem Gymnasium Burgdorf werden die Klassen 9e und 10d aufgelöst und auf die anderen Klassen des Jahrgangs verteilt.

Ich vertrete 9e Klasse, in der Klasse momentan sind 21 Kindern.

Alle Eltern bzw. Schüler userer Klasse sind dagegen weil:

1) Das Lernklima könnte gestört werden
2) Die erarbeitete Klassengemeischaft wird zerstört
3) Es besteht die Gefahr, dass sich nicht alle Schüler in der neuen Klasse wohlfühlen.
4) Die Gefahr besteht, dass einige Schüler in der neuen Lerngruppe keinen Anschluss finden.
5) Während Corona-Pandemie eine Verdichtung der Klasse ( Zusammenlegung von 23 auf 30 Schüler pro Klasse ) wirk negativ auf Abstand zwischen den Schüler in der Klasse.

Außerdem stört uns alle, dass die Auflösung so schnell und kuzfristig passieren muss. Gestern am 26.01.2022 wurden wir informiert und schon ab Mittwoch dem 02.02.2022 werden die Schüler/innen dann schon in ihrer neuen Klasse starten.
Die Kindern wurden auch chaotisch aufgeteilt, wer mit wem zusammen in die neue Klasse kommen will wurde nicht berücksichtigt. Beste Freunde sind getrennt, es bringt viel Stress und Schmerzen für Kindern.

Was können wir als Eltern rechtlich dagegen machen?

Das Schreiben vom Gymnasium, mit dem Grund der Auflösung füge ich bei.

VG

Ilja Redruchin
Schwüblingser Weg. 6
31303 Burgdorf
015903149931


" Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgänge 9 und 10,

Ihre Kinder werden heute persönlich durch Mitglieder der Schulleitung darüber informiert, dass in den beiden Jahrgängen 9 und 10 eine Zusammenlegung von Klassen zum zweiten Halbjahr erfolgen wird. Mit dieser Mail möchten wir Sie über die Gründe für die Notwendigkeit der Maßnahme sowie den gewählten Lösungsweg informieren.

Die Versorgung des Gymnasiums Burgdorf mit Lehrkräften für unseren Schulalltag ist grundsätzlich hinlänglich, aber sie lässt uns wenig Spielraum. Nichtsdestotrotz steht die Schule besser da als zahlreiche andere Schulen in der Region. Daher erhielten wir kurz vor dem Halbjahresende die Anweisung aus dem für uns zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Hannover, anderen Schulen durch eine Abordnung für den Rest des Schuljahres Lehrkräfte unserer Schule im Umfang von insgesamt 60 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen.

Dies bedeutet einen erheblichen Einschnitt in unsere Unterrichtsversorgung, der mit einfachen Mitteln und durch weitere Mehrarbeit des Kollegiums nicht mehr aufzufangen ist. Nach Prüfung aller möglichen Lösungen entschieden wir uns daher für die Auflösung je einer Klasse im Jahrgang 9 und im Jahrgang 10 als das geringste Übel.

Wir möchten betonen, dass wir eine Zusammenlegung von Klassen zu diesem Zeitpunkt selbst als sehr unglücklich empfinden. Man darf jedoch die seit Jahren gültigen Vorgaben für diese Jahrgänge nicht vollkommen aus dem Blick verlieren. Der sogenannte Klassenteiler liegt bei 31 Schülerinnen und Schülern. Die Gesamtzahl der Kinder eines Jahrgangs durch 31 geteilt ergibt dabei die einzurichtende Anzahl an Klassen. Nach dieser Berechnung richtet sich dann die Versorgung der Schule mit Lehrerstunden.

Die Klassen der Jahrgänge 9 und 10 an unserer Schule sind nach dieser Berechnungsvorgabe teilweise extrem klein. Dass bisher keine Zusammenlegung erfolgte, ist sicherlich der Pandemie geschuldet. Die Kinder sollten nicht mit zusätzlichen Veränderungen belastet werden. Pädagogisch ist somit gut begründbar, dass wir auf die eigentlich notwendige Zusammenlegung bereits zum Beginn des laufenden Schuljahrs verzichtet haben. Dies barg allerdings das Risiko, dass es, wie nun im Falle der Abordnungen, zu Klassenzusammenlegungen im laufenden Schuljahr kommen könnte.

Aus verschiedenen schulorganisatorischen Gründen heraus werden somit nun die Klassen 9e und 10d aufgelöst und auf die anderen Klassen des Jahrgangs verteilt. Zudem muss eine Kürzung in Erdkunde im Jahrgang 9 erfolgen, die durch die Abordnungsverfügung in Kombination mit personellen Engpässen bei uns im Haus ebenfalls unumgänglich geworden ist. Neben einer Abwägung der unterschiedlichen Bedürfnisse innerhalb der beiden Jahrgänge spielen die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte, die Organisation von Epochalunterricht und eine Reihe weiterer Faktoren bei der Entscheidung, welche Klassen wir gewählt haben, eine Rolle.

Selbstverständlich haben wir die betroffenen Klassenleitungen in den Entscheidungsprozess mit eingebunden, so dass eventuelle negative Folgen der Zusammenlegung möglichst minimiert werden. Um das Zusammenfinden der Klassen zu erleichtern, sind für den kommenden Mittwoch vier Klassenleiterstunden vorgesehen. Wir versichern Ihnen zudem, dass alle beteiligten Lehrkräfte des Gymnasiums Burgdorf nach besten Kräften bemüht sind, die Neustrukturierung der beiden Jahrgänge so gut wie möglich aufzufangen und Ihre Kinder in ihren Lernprozessen weiterhin bestmöglich zu begleiten.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Mail zumindest Ihr Verständnis für diese Maßnahme erwerben konnten und freuen uns auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen."




27. Januar 2022 | 12:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Seit der Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vom 27.07.2004 (Aktenzeichen 1 Bs 306/04) ist anerkannt, dass die Zusammenlegung von Klassen ein rein schulinterner Organisationsakt seien, der nicht in Individualrechte der Kinder eingreife.

Es gibt daher "keinen Rechtsanspruch, der den Unterricht durch einen bestimmten Klassenlehrer oder das Zusammensein mit bestimmten Klassenkameraden begründet".

Es sei auch nicht Sache des Gerichts zu prüfen, ob es zweckmäßiger gewesen wäre, eine andere Klasse aufzuteilen. Dies sei allein Sache der Schulleitung und könne allenfalls von der zuständigen Schulbehörde auf seine Zweckmäßigkeit hin überprüft werden.

Leide kann ich Ihnen daher keine guten Erfolgsaussichten bescheinigen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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