Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als erstes sollten Sie sich von dem Sohn der Freundin die polizeiliche Vorgangsnummer geben lassen. Dann können Sie der Wegnahme des Smartphones widersprechen und die Herausgabe verlangen. Ihrem Antrag sollten Sie die Beweise in Kopie beifügen, aus denen sich ergibt, dass das Smartphone Ihnen gehört.
Dann wird das Amtsgericht darüber entscheiden, ob das Smartphone herausgegeben oder als Beweismittel gebraucht wird. Meistens ist der staatliche Repressionsapparate nur an den gespeicherten Daten interessiert und gibt das Smartphone zurück, sobald die Daten durch kopieren gesichert sind. Allerdings besteht die Gefahr, dass diese Subjekte sich dabei 2 bis 3 Monate Zeit lassen.
Wegen der Entschädigung ist es leider komplizierter. Sie müssen Ihre Entschädigungsansprüche zunächst gegen den Sohn der Freundin geltend machen. Wenn dann das Verfahren eingestellt wurde oder der Sohn der Freundin frei gesprochen wurde, kann der Sohn eigene Schadenersatzansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) gegen das Bundesland beantragen, für das die Subjekte arbeiten, die Ihr Smartphone "beschlagnahmt" haben.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine erfreulichere Auskunft geben konnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Beschlagnahmung eines Smartphone
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Müller
Zusammenfassung
Was kann man tun, wenn die Polizei ein Smartphone beschlagnahmt, das man an eine andere Person verliehen hat?
Was kann man tun, wenn die Polizei ein Smartphone beschlagnahmt, das man an eine andere Person verliehen hat?
Man kann der Wegnahme widersprechen und die Herausgabe verlangen.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich hab da eine Anfrage es geht um folgendes, ich hab eine gute Freundin dessen Sohn wurde wegen Ermittlung durch die Polizei das Smartphone und die darin befeindete SIM-Karte beschlagnahmt, aber das Smartphone und die dazugehörige SIM-Karte gehört mir und nicht ihm .! dies kann ich auch durch Rechnungen nachweisen ich hab daher ihm nur Leihweise das Smartphone und samt SIM-Karte geliehen auch bezahle ich seit Monate für einen Handyvertrag denn ich nicht nutzen kann,
Nun die Frage kann gegenüber der Polizei das die Polizei mein Eigentum mir zurückgibt bzw. Schadenersatz verlangen, noch dazu hab ich mit den Ermittlungen überhaubt nichts zu tun
Danke für Ihre Antwort und hoffe Sie können mir da ein Rat geben.
Zimmermann
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