Vor einigen Monaten kaufte ich (ohne Makler) eine Wohnung in einer WEG, in meinem Wohnhaus sind also noch weiter Wohnungen.
Die Wohnung ist sehr hellhörig, obwohl der Verkäufer damals verneinte dass man den Nachbarn darüber hört (leider gibt es dafür keine Zeugen), so macht der tägliche Reizhusten des selbigen das Wohnen unterträglich. Seit dem ich hier bin hat er an mindestens 3 Zeitpunkten Abends rumgeschrieen, so daß einem Angst wurde.
Mittlerweile fand ich heraus das dieser Nachbar, seelisch krank ist. Er hat früher sogar öfter im Haus randaliert, einen Mitbewohner tätlich angegriffen und der Mieter über ihm zog auch vor kurzem aus. Laut Hausverwaltung ist sein Verhalten sogar dank eines Betreuers jetzt besser.
Der Verkäufer gab natürlich an davon nichts zu wissen. Der Hausmeister konnte ebenfalls keine Probleme des langjährigen Mieters der vor mir in der Wohnung lebte bestätigen.
Welche rechtlichen Mögichkeiten habe ich und für wie lange?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um Ihre Frage vernünftig und abschließend beantworten zu können, ist für mich die Lektüre des notariellen Kaufvertrages wichtig. Sie können mir diesen, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen, direkt an meine Email Adresse senden. Ich melde mich dann zeitnah zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Rechtsanwalt Thomas Klein Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht