ebay betrug

5. April 2005 22:08 |
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Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

hallo!
mein bruder hat 3 kunden im ebay um 1500 euro betrogen.nun droht ihm ein gerichtsverfahren.kommt er dafür in den knast?
oder kriegt er eine bewährung?

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zur genaueren Einschätzung der Höhe der zu erwartenden Strafe reichen Ihr Angaben leider nicht aus. Das Strafmaß und auch die Strafaussetzung zur Bewährung hängen nämlich z.B. von evt. Vorstrafen ab.

Ich gehe daher zunächst davon aus, dass Ihr Bruder nicht vorbestraft ist.

Gem. § 263 StGB kann wegen eines Betruges eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Aufgrund der Summe i.H.v. 3 mal 1500,- Euro, wird es aber sicherlich zu keiner Freiheitsstrafe kommen. Es wird wohl eine Geldstrafe zu erwarten sein.

Sollte dennoch eine Freiheitstrafe verhängt werden und diese unter 1 Jahr liegen, wäre diese grundsätzlich zu Bewährung auszusetzen.

Ihr Bruder hat daher eine Freiheitstrafe ohne Bewährung aufgrund Ihrer Schilderung und der Annahme, dass dieser nicht vorbestraft ist, nicht zu befürchten.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de




Rückfrage vom Fragesteller 5. April 2005 | 23:22

hallo!
danke für ihre antwort!
ob er vorbestraft ist weiss ich nicht!
ich weiss das er 2 oder 3 anzeigen bei der polizei hat.beides waren geldstrafen.
liegen aber schon fast 5 jahre her..
gruss

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. April 2005 | 11:09

Dies dürfte einer Geldstrafe nicht im Wege stehen.

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