Schenkung Geldbetrag

1. Dezember 2021 10:09 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich beabsichtige meiner minderjährigen Tochter einen größeren Geldbetrag zu schenken um ihr dann davon eine Immobilie zu kaufen. Diese ist zur Zeit vermietet und soll auch die nächsten 10 – 15 Jahre vermietet bleiben.
Da ich zusammen mit meiner Ehefrau für den Immobilienkauf noch ein Darlehen aufnehmen muss, möchte ich mir einen Nießbrauch eintragen lassen um von den Mieteinnahmen das Darlehen zu tilgen.
Nun möchte ich gerne wissen, ob sich bei dieser Konstellation die Schenkung jährlich um 10% für einen eventuellen Pflichtteilsanspruch reduziert und die Geldschenkung nach den 10 Jahren nicht mehr auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch angerechnet werden kann oder ob hier wie bei einer Immobilienschenkung mit dem Eintrag des Nießbrauchs diese 10 Jahresfrist nicht zu laufen beginnt.

1. Dezember 2021 | 10:32

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

bei dieser Konstellation findet leider keine Abschmelzung statt, sofern Sie sich ein Nießbrauchsrecht haben eintragen lassen. Es wäre hier zwar ein Umweg über "Geld", welches dann aber direkt in eine Immobilie investiert wird, woran Sie sich das Nießbrauchsrecht eintragen lasen. Insofern wäre dies ein Umgehungstatbestand, der zu einer Nichtabschmelzung führt, wenn dies von Pflichtteilsberechtigten so entdeckt und vorgetragen würde.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER