zweimal Eigenheimzulage / zweimal Kinderzulage

| 28. Februar 2008 11:37 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo.
Ich habe eine Frage bezüglich zweimal Eigenheimzulage / zweimal Kinderzulage.
Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder und bin Eigentümer eines Zweifamilienhauses.
Basieren auf unseren Bauantrag (2003) wurde das Bestandshaus Eins vollständig saniert und Haus Zwei komplett neu angebaut.
Bei beiden Häusern bin ich als Eigentümer eingetragen, in den Finanzierungsunterlagen bin ich und meine Frau aufgeführt.
Beide Kinderfreibeträge sind in meiner Steuerkarte aufgeführt.

Ich habe 2007 für den Neubau (Haus Zwei) die Eigenheimzulage beantragt und auch in voller Höhe erhalten. Einschließlich beider Kinderzulagen.

Das Bestandshaus (Haus Eins) wird meinem Bruder unentgeltlich überlassen.
Für diese Wohnung Eins hat meine Frau 2007 die Eigenheimzulage beantragt. Auch diese würde vollständig genehmigt, jedoch hat Sie keine Kinderzulage genehmigt bekommen.

Hier nun meine Frage. Hätte meine Frau nur einen Anspruch auf die Kinderzulage wenn beide Häuser notariell getrennt werden und Sie als alleinige Eigentümerin des Hauses eingetragen wird?
Oder ist in der jetzigen Konstellation ein Anspruch auf Kinderzulage möglich?
Wenn ja, auf was kann ich mich dann gegenüber dem Finanzamt berufen?

Vielen Dank im Voraus

28. Februar 2008 | 12:10

Antwort

von


(139)
Nördliche Auffahrtsallee 65
80638 München
Tel: 089 / 550 559 45
Web: https://www.ra-manfredbinder.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworte.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Kinderzulage für Kinder in einem Kalenderjahr für zwei Wohnungen ist bei zusammenlebenden und unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten ausgeschlossen, wenn die Wohnungen im Alleineigentum des einen Ehegatten stehen, § 9 Abs. 5 EigZulG. In der jetztigen Konstellation ist daher eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Kinderzulage nicht möglich.

Ein anderes ergibt sich aber, wenn zwei Wohnungen bestehen, die jeweils im Alleineigentum der Ehegatten stehen. Dann hat jeder Ehegatte Anspruch auf die volle Kinderzulage, § 9 Abs. 5 S. 4 EigZulG. Um die volle Kinderzulage Ihrer Frau zukommen zu lassen, müsste sie Alleineigentümerin der anderen Wohnung sein.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte. Bei Unklarheiten weise ich auf die kostenlose Nachfrageoption hin.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred A. Binder
- Rechtsanwalt -

Ich darf schließlich noch auf Folgendes hinweisen:

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.


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