Erwerb eines verkehrsunsicheren PKW

1. November 2021 20:43 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


23:51

Ich kaufte beim Gebrauchtwagenhändler einen PKW, stellte bald mehrere Mängel fest, die vom Verkäufer behoben wurden. Dann fiel auf einer Schnellstraße plötzlich die gesamte Elektrik aus, der Wagen stand still. Glücklicherweise kam es nicht zum Auffahrunfall. Der Verkäufer suchte und "fand" den Fehler, er tauschte die Lichtmaschine aus.
Nach ca. 1000 km erneuter Stillstand mitten im Kreisverkehr. Der Verkäufer bot eine erneute Fehlersuche an und stellte mir einen kostenlosen Leihwagen zu Verfügung.
Ich akzeptierte das Angebot. Das Fahrzeug steht zur Reparatur beim Verkäufer.

Inzwischen möchte ich das Fahrzeug lieber nicht wieder übernehmen und die Rückerstattung des Kaufpreises fordern. Bin ich hierzu trotz der vorschnellen Akzeptanz berechtigt? Ich kann die Fehlerbehebung nicht überprüfen, ohne eine längere Testfahrt durchzuführen, befürchte jedoch einen neuen Ausfall mit möglicherweise gravierenden Folgen. Oder wie kann ich den Nachweis einer wirklichen Fehlerbehebung erhalten? Ich möchte das Risiko von Personenschäden durch ein möglicherweise weiterhin absolut verkehrsunsicheres Auto unbedingt vermeiden.

1. November 2021 | 21:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal kann der Käufer einer mangelhaften Sache, wie sie hier mit dem funktionsbeeinträchtigten Pkw vorliegt, wählen, ob er die Nachbesserung wünscht oder die Lieferung einer mangelfreien Sache gemäß § 437 BGB.

Nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen gilt die Nachbesserung als gescheitert und es wäre dann ein Rücktritt ohne Fristsetzung möglich.

Da Sie sich für eine 2. Nachbesserung entschieden haben, müssen Sie sich leider hieran festhalten lassen.

Deshalb sollten Sie dem Verkäufer nun auch eine Frist zur Behebung des Mangels setzen, falls danach der Mangel nicht behoben ist, können Sie zurücktreten.

Dies gilt gemäß einem Urteil des LG Mönchengladbach ( Az. 4 S 74/17) auch bei einem verkehrsunsicheren Fahrzeug.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt




Rückfrage vom Fragesteller 1. November 2021 | 22:45

Für diese wohl allgemein bekannten Antworten hätte ich mir die Fragestellung nun wirklich ersparen können. Der eigentliche Kern der Problematik blieb völlig unbeantwortet:
Muss der Verkäufer die Behebung der Verkehrsunsicherheit durch ein fachkundiges Gutachten nachweisen? Oder ist es dem Käufer das Risiko zumutbar, das Fahrzeug den Worten des Gebrauchtwagenhändlers vertrauend erneut im Straßenverkehr einzusetzen? Wer haftet bei einen eventuell eintretenden Unfall?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. November 2021 | 23:51

Sehr geehrter Fragesteller,

die von Ihnen in Ihrer Nachfrage erwähnten Fragen sind so ursprünglich nicht von Ihnen gestellt worden.

Ihre Fragen waren:

Bin ich hierzu trotz der vorschnellen Akzeptanz berechtigt?

Dies hatte ich mit Ja beantwortet und begründet.


Oder wie kann ich den Nachweis einer wirklichen Fehlerbehebung erhalten?

Einen Nachweis einer wirklichen Fehlerbehebung kann es nur dann geben, wenn die Ursache bzw. der Fehler gefunden ist.

Dies scheint hier aber nicht klar zu sein, deshalb hätten Sie das Recht, hier einen Sachverständigen auf Kosten des Händlers einzusetzen.

Bei einem Unfall würde eine Haftung des Händlers nur bei Verschulden in Frage kommen.

Ein solches würde aber bei sorgfältiger Arbeit nicht vorliegen.

Sie dürfen darauf vertrauen, dass der Händler sorgfältig arbeitet.

Wenn Sie dieses Vertrauen nicht mehr haben, sollten Sie aus diesem Grund den Rücktritt erklären.

Ob dies gerichtlich anerkannt würde, hängt vom Richter ab.

Abschließend möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass man wohl trefflich darüber streiten kann, welche allgemein bekannte Informationen sind und welche nicht.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt

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