Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Da Sie mitgeteilt haben, dass Ihr Sohn den Pkw „auf Darlehen" gekauft hat, gehe ich davon aus, dass Ihr Sohn der Eigentümer des Pkws war. Dadurch, dass der Sohn der Eigentümer des Pkws war, gehört der Pkw zum Nachlass.
Sie sind zwar Halter, der Halter ist nach den straßenrechtlichen Vorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich und haftet auch, siehe auch § 7 StVG und 31a StVZO. Der Halter ist meistens auch der Eigentümer, aber muss es nicht sein.
In Ihrem Fall war Ihr Sohn der Eigentümer, Sie sind der Halter, der Verantwortliche für den Pkw, Sie sind aber nicht der Eigentümer, daher gehört der Pkw zum Nachlass.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
27. Oktober 2021
|
20:58
Antwort
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