Nachlasssache Fahrzeug

27. Oktober 2021 19:36 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag, ich stehe vor folgender Situation: Mein Sohn hat vor ca. 3 Jahren ein KFZ auf Darlehen gekauft und bezahlt auch die Darlehensraten. Seit diesem Zeitpunkt bin ich jedoch als Fahreughalter eingetragen, also Steuer und Versicherung bezahle ich. Jetzt ist mein Sohn verstorben. Alle möglichen Erben haben die Erbschaft vor dem Nachlassgericht ausgeschlagen. Fällt das Fahrzeug nun in den Nachlass oder darf ich das Auto (nach Klärung der RSV mit der Bank wg. Übernahme der Restschuld) verkaufen? Laut Nachlassgericht darf ich nichts aus dem Eigentum des Verstorbenen entnehmen bzw, veräußern.

27. Oktober 2021 | 20:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Da Sie mitgeteilt haben, dass Ihr Sohn den Pkw „auf Darlehen" gekauft hat, gehe ich davon aus, dass Ihr Sohn der Eigentümer des Pkws war. Dadurch, dass der Sohn der Eigentümer des Pkws war, gehört der Pkw zum Nachlass.

Sie sind zwar Halter, der Halter ist nach den straßenrechtlichen Vorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich und haftet auch, siehe auch § 7 StVG und 31a StVZO. Der Halter ist meistens auch der Eigentümer, aber muss es nicht sein.

In Ihrem Fall war Ihr Sohn der Eigentümer, Sie sind der Halter, der Verantwortliche für den Pkw, Sie sind aber nicht der Eigentümer, daher gehört der Pkw zum Nachlass.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt



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