Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Tatsächlich ist hängt die Antwort stark vom Antrag der ersten Klage ab, die nun als VU gewonnen wurde.
Grundsätzlich können Sie Zahlungsklage erheben und somit einen ersten Betrag X gerichtlich festsetzen lassen. Allerdings, wenn der gleiche Sachverhalt bereits per VU entschieden wurde, im Wege einer Stufenklage erst Auskunft und dann Berechnung des Betrages stattfindet, dann hätten Sie auf einmal zwei Urteile mit einem vergleichbaren Tenor.
Dies wäre nicht zulässig, daher sollte der Tenor des ersten Urteils genau geprüft werden, grundsätzlich ist Ihr Vorgehen aber denkbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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