Führerschein kontrolle

| 22. Oktober 2021 13:05 |
Preis: 25,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


15:21

Ich bin als Reisebusfahrer tätig. Vor kurzem sollte ich eine Reisegruppe von einem Vergnügungspark abholen. Vor dem Einsteigen verlangte der Gruppenleiter meinen Führerschein zu sehen. Dies habe ich verweigert. Nun hat sich der Kunde bei meinem Arbeitgeber beschwert das ich die Kontrolle verweigert hätte. Meines Erachtens nach ist mein Arbeitgeber, die Polizei oder die Führerscheinbehörde zur Kontrolle berechtigt, nicht aber der Kunde. Oder liege ich da falsch?

22. Oktober 2021 | 13:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie liegen mit Ihrer Vermutung genau richtig:


Es gibt weder eine vertragliche, noch gesetzliche Befugnis des Gruppenleiters, von Ihnen den Führerschein zur Einsicht zu verlangen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich solch selbsternannte "Sheriffs" aufspielen - aber "Kontrollrechte" haben sie nicht.


Daher haben Sie sich korrekt verhalten, wenn Sie so eine "Kontrolle" verweigert haben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.




Rückfrage vom Fragesteller 22. Oktober 2021 | 15:02

Könnte der Arbeitgeber so etwas mit dem Kunden vereinbaren? Schliesslich ist doch der Führerschein mein Dokument, so das ich doch entscheide wem ich außerhalb der rechtlich befugten Einsicht gewähre und nicht der Arbeitgeber.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Oktober 2021 | 15:21

Sehr geehrter Ratsuchender,


zwar ergibt sich für den Fuhrparkverantwortlichen (!) seine Verpflichtung zur Führerscheinkontrolle daraus, dass es nicht zulassen darf, dass ein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis bewegt wird.

Aber der Verantwortliche beim Arbeitgeber kann diese Verpflichtung nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers (!) an Betriebsfremde vergeben. Sowohl Datenschutz als auch die arbeitgeberseitige Fürsorgeverpflichtung stehen dem entgegen, d.h. Sie brauchten die Papiere diesem Dritten nicht zur Kontrolle aushändigen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

Bewertung des Fragestellers 22. Oktober 2021 | 15:47

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.Es hatte sich der Fehlerteufel eingeschlichen......

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