Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie liegen mit Ihrer Vermutung genau richtig:
Es gibt weder eine vertragliche, noch gesetzliche Befugnis des Gruppenleiters, von Ihnen den Führerschein zur Einsicht zu verlangen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass sich solch selbsternannte "Sheriffs" aufspielen - aber "Kontrollrechte" haben sie nicht.
Daher haben Sie sich korrekt verhalten, wenn Sie so eine "Kontrolle" verweigert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Könnte der Arbeitgeber so etwas mit dem Kunden vereinbaren? Schliesslich ist doch der Führerschein mein Dokument, so das ich doch entscheide wem ich außerhalb der rechtlich befugten Einsicht gewähre und nicht der Arbeitgeber.
Sehr geehrter Ratsuchender,
zwar ergibt sich für den Fuhrparkverantwortlichen (!) seine Verpflichtung zur Führerscheinkontrolle daraus, dass es nicht zulassen darf, dass ein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis bewegt wird.
Aber der Verantwortliche beim Arbeitgeber kann diese Verpflichtung nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers (!) an Betriebsfremde vergeben. Sowohl Datenschutz als auch die arbeitgeberseitige Fürsorgeverpflichtung stehen dem entgegen, d.h. Sie brauchten die Papiere diesem Dritten nicht zur Kontrolle aushändigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg