Rechnung laut Absprache

24. September 2021 17:59 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo, ich habe einem Bekannten eine Klimaanlage für ein Ladengeschäft angeboten. Da ich den Laden als Handwerker renoviert habe wollte der Besitzer einen Sonderpreis, für meine Freundin, wenn er auch die Klimaanlage neu machen lässt.
Es wurde ausgemacht dass er die Klimaanlage für 390euro zum selben Preis bekommt wie ich ihn einkaufe. Er bekam auch eine Kopie des Angebotes das netto zzgl. mwst ausgewiesen war. Zusätzlich waren 1200euro lohn sowie 500euro montagematerial ausgemacht. nun möchte der Besitzer den genannten Preis nur inkl. Mwst zahlen. aktuell sind 2 von 3 innengeräten montiert. da es nun ärger gibt und wir uns nicht einige werden habe ich von meiner Seite die Baustelle abgebrochen. und habe ihm daher nur 2/3 des lohns und materials berechnet. er möchte weiterhin ohne inkl. mwst nur zahlen. würde ich dies machen hätre ich bei diesem Auftrag 0 gewinn. das hatte ich versucht zu erklären.
im zuge der Renovierung hatte er mich gefragt ob ich die beim einbau der Fenster entstanden schäden um die Fenster sowie Tür beiputze. ich habe dem zugestimmt. ein Preis wurde nicht vereinbart. nun geht er davon aus das ich dies kostenlos gemacht hätte.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie wirksam einen Preis vereinbart haben, dann gilt das auch. Ich gehe davon aus, dass der Preis nicht netto zzgl. Mwst, sondern dann auch brutto angegeben wurde. gegenüber Verbrauchern ist immer der Bruttopreis auszuweisen, d.h. der Verbraucher muss ganz einfach den Endpreis ermitteln können.

Wenn dies so war, so ist dann auch der Bruttopreis zu zahlen.

Eine Nachbesserung ist jedoch immer kostenlos. Haben Sie also Schäden verursacht, so müssen Sie die auch kostenlos beseitigen. Waren die Schäden nicht von Ihnen, so müssen Sie schon den Preis vorab vereinbaren, bevor Sie tätig werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 27. September 2021 | 10:25

Ihre Antwort war mir zu allgemein.
in meinem Fall habe ich ja dem Bekannten ein Angebot weitergeleitet das netto ausgewiesen war. daraufhin wurde auch der Arbeitslohn sowie das Montagematerial benannt. auch hat er die Summen so zusammenaddiert, angefangen von der nettosumme der Anlage bis zum Arbeitslohn.
Ist mein Angebot somit bindend oder kann ich durch zusätzliche Kosten die Rechnung erhöhen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. September 2021 | 12:22

Wie gesagt, die Antwort war nicht zu allgemein, sondern es ist einfach schlichtweg so: gegenüber Verbrauchern können nur Bruttopreise vereinbart werden - wurde netto vereinbart, so gilt auch nur netto, wurde die Mwst nicht eindeutig ausgewiesen und nicht eindeutig der Bruttoendpreis benannt, haben Sie ein Problem, das hinterher zu fordern!

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