Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich nachfolgend auf Basis Ihrer Schilderung vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im Vertragswerk verbindlich beantworten möchte.
Sofern Sie das Smartphone per Kaufvertrag erworben haben und sich binnen der ersten sechs Monate nach Übergabe an Sie ein Mangel herausstellt, den Sie offensichtlich nicht selbst verschuldet haben, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe an Sie vorlag, sodass Sie einen Anspruch auf Reparatur, welche in Ihrem Fall nicht möglich ist, oder Neulieferung haben. Fordern Sie dazu entsprechend und unter Fristsetzung binnen zwei Wochen auf.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und stehe Ihnen ggf. für Rückfragen über die Rückfragefunktion erneut zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner
Hallo Frau Meixner,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Samsung hat mir bereits angeboten, den Kaufpreis zurück zu erstatten.
Meine Frage bezog sich darauf, ob Sie mir nur den Kaufpreis von 90Euro auszahlen müssen, Ich musste nur die 90 € überweisen, da ich einen zusätzlichen Mobilfunkvertrag abgeschlossen habe (welcher von der mtl. ZW teuer ist als wenn ich den alleine abgeschlossen hätte (anstatt 30 zahle ich 60 €). Dadurch kam der günstigere Kaufpreis zu Stande!
Es wurde von Samsung bestätigt, dass das Handy nicht reparabel ist.
Bekomme ich tatsächlich nur die 89 €?
Kann ich dann den Mobilfunkvertrag auch rückwirkend kündigen?
Am liebsten wäre mir ein Geräteaustausch, ist das möglich bzw. muss Samsung das anbieten?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Freundliche Grüße
TJ
Guten Morgen sehr geehrter Fragesteller,
Sie hätten den Mobilfunkvertrag nicht ohne den Kaufvertrag abgeschlossen. Von daher haben Sie einen Anspruch auf ein neues Gerät und Beibehalt des Mobilfunkvertrages oder alternativ eine vollständige Rückabwicklung beider Verträge (also nur 89,-€ für das Handy sowie Beendigung des Mobilfunkvertrages unter Berücksichtigung bereits in Anspruch genommener Leistungen).
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner