Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist die automatische Verlängerung noch (!) zulässig - dies soll bald geändert werden - hilft Ihnen aber jetzt nicht. Daher besteht keine Aussicht auf Erfolg bezüglich der Kündigung- bezüglich der Raten müsste der Vertrag geprüft werden, ob dort konkrete Raten vereinbart wurden - sollte sich keine Lösung finden, kann ggf, jetzt noch ein Gerät geordert werden mit einer weiteren Verlängerung von 1 Jahr (was ja nur geringfügig länger wäre).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin!
zunächst besten Dank für Ihre Antwort!
Die Frage, die sich stellt, ist, ob eine automatische Verlängerung dadurch zweifelsfrei vereinbart wurde, dass es formularmäßig heißt: "Hiermit verlängert sich die Laufzeit meines bestehendes Vertrages um weitere 24 Monate", ohne dass darauf eingegangen wird, dass danach eine Verlängerung um jeweils 1 Jahr gelten solle. Es könnte ja auch so verstanden werden, dass es sich um eine laufzeitersetzende Regelung handelt und der Vertrag daraufhin unbefristet weiterläuft und ganz normal gekündigt werden kann. Ich dachte daran, dass bei mehrdeutigen Klauseln der Verwender die ihm ungünstigere gelten lasen muss. Könnte in der Aufrechterhaltung des für das Handy für 24 Monate erhöhten Grundpreises nicht auch eine unangemessene Benachteiligung gesehen werden? Der Hinweis, evtl. nachträglich ein neues weiteres Mobilfunkgerät zu beanspruchen ist auch ein interessanter Ansatz.
Freundliche Grüße!
Ich habe den Vertrag nicht vorliegen und kann daher nichts dazu sagen, ob die Klauseln wirksam sind oder wirklich die Verlängerung wirksam vereinbart wurde. Jedenfalls muss eine Verlängerung ausdrücklich und deutlich erkennbar sein!