Rückforderungsrecht Schwiegermutter

29. Juli 2021 12:02 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Hallo.

meine Frau und ich planen einen Hausbau auf dem Grundstück meiner Schwiegermutter. Meine Schwiegermutter würde das Grundstück unter der eintragung von Rückforderungsrechten an meine Frau übertragen, anschließend würden meine Frau uns ich gemeinsam (für den Baukredit würden meine Frau und ich unterschreiben) ein EFH auf dem Grundstück welches meiner Frau geschenkt wurde bauen. Frage meinerseits; welche Absicherungen habe ich falls meine Frau sich scheiden lässt oder verstirbt und meine Schwiegermutter ihr Rückforderungsrecht einsetzt.

29. Juli 2021 | 13:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Durch Nr. 3. ist der Wertersatz im Falle der Rückforderung ausgeschlossen. Das heißt, wenn Sie das Grundstück bebauen (dadurch den Wert erhöhen) und die Schwiegermutter fordert es (im Falle einer Scheidung) zurück, so erhalten Sie keine Kompensation. Da auch das Vermögen Ihrer Ehefrau nicht vermehrt ist erhalten Sie keinen Zugewinnausgleich.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage umfassend beantworten. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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