Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst kann ich Sie insofern beruhigen, als dass Ihre Vermieterin natürlich nicht für Ihre Vebindlichkeiten haftet. Mit Ihren Schulden hat diese - klassisch auf den Punkt gebracht - rein gar nichts am Hut.
Problematisch kann es aber werden, wenn der Gerichtsvollzieher pfänden will. Wenn Sie ein eigenes, abgeschlossenes Zimmer haben, ist alles noch relativ unproblematisch, da dann ohnehin weitestgehend klar ist, welche Sachen in Ihrem Gewahrsam stehen und welche nicht.
Probleme können sich aber dann ergeben, wenn alle oder einzelne Räume nicht klar dem einen oder dem anderen zugeordnet werden können, weil Sie gemeinschaftlich genutzt werden. Denn der GV hat nicht die Pflicht, vor Ort die Eigentumsverhältnisse zu klären.
Sie sollten also auf jeden Fall schon einmal Unterlagen parat haben, anhand derer sich bei Gegenständen von bestimmtem Wert die Eigentumsfrage leicht nachweisen lässt (Rechnungen, Quittungen) etc.
Sollten Sachen gepfändet werden, die Ihrer Vermieterin gehören, steht diese aber nicht schutzlos da. Es gibt für diese Fälle extra Rechtsbehelfe, mit denen man die Freigabe schuldnerfremder Sachen erwirken kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Großen Dank für die schnelle und sehr konkrete Aussage von Ihnen.
Eine Frage habe ich dennoch:
Da im Allgemeinen kein Name des Käufers auf den Kaufbelegen zu sehen ist, ausgenommen es wurde mit Karte gezahlt, ist doch die Tatsache wem der Gegenstand gehört ja sehr schwer zu beweisen...
Gibt es da eine Art Rezept das man anwenden kann um diesen Schwierigkeiten noch aus dem Wege zu gehen?
Bis auf die bereits geschilderte strikte Trennung der Wohnbereiche gibt es eigentlich kein Patentrezept; zumindest kein legales.