Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ob ein gewerblicher oder ein privater Verkauf vorliegt ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls.
Im Hinblick auf den Verkauf auf Onlineplattformen wird die Beurteilung dieser Frage insbesondere davon abhängen, ob Sie Neuware oder Gebrauchtware verkaufen und auch in welchem Umfang und welcher Häufigkeit Sie das tun.
Üblicherweise wird bereits beim mehrfachen Verkauf des gleichen Artikels oder des Überschreitens einer marktüblichen Stückzahl eine gewerbliche Tätigkeit angenommen. Nur ein gelegentlicher Verkauf von einzelnen Artikeln wäre dabei nicht-gewerblich.
Gewerblich wäre dabei grundsätzlich eine auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Der Umsatz spielt dabei als Kriterium ebenfalls eine Rolle, aber es gibt keine Untergrenze, die eine gewerbliche Tätigkeit grundsätzlich ausschließt, anderenfalls wäre ein Gewerbe das nicht rentabel ist niemals gewerblich.
Ihr Vorhaben ist deshalb nach meiner Bewertung mit großer Wahrscheinlichkeit als gewerblich zu beurteilen, da Sie bereits beim Einkauf der Ware beabsichtigen diese mit Gewinn weiter zu veräußern und das der einzige Grund für die Anschaffung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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Guten Tag Frau Stadler,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mit dem letzten Absatz haben Sie auch mein grundsätzliches Verständnisproblem auf den Punkt gebracht.
Was unterscheidet eine Investition in LEGO Sets von einer z.B. in Weine, Spirituosen oder Kunst? Auch da liegt eine Gewinnabsicht ja in der Natur der Sache. Aber aus diesen Bereichen ist mir nicht bekannt, dass man als Privatperson diese Investments nicht wieder veräußern könnte ohne ein Gewerbe anzumelden.
Herzliche Grüße und einen schönen Tag!
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Wenn Sie Wein oder Kunst in größerem Umfang auf Ebay oder anderswo verkaufen, dann wäre auch das ein Gewerbe.
Sie müssten allenfalls die Gewinne nicht versteuern, wenn Sie die Gegenstände lange genug in Ihrem Eigentum hatten.
Und wenn Sie einzelne Gegenstände verkaufen würden wäre das eben ein gelegentlicher Verkauf und keine auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.
Das ist sicherlich auch im Einzelfall von außen schwer zu beurteilen. Aber gerade auf Ebay wird man sehr schnell auf Sie aufmerksam werden, genauso wenn Sie regelmäßig auf andere Weise inserieren. In Ihrem Fall könnte dann außerdem noch auffällig sein, wenn Sie immer wieder und zeitnah Neuware anbieten und mehrfach den gleichen Artikel.
Wenn Sie einmalig zehn Sets unterschiedlicher Art verkaufen, die Sie noch im Keller haben, dann wäre das nicht gewerblich. Wenn Sie das aber dauerhaft tun, dann eben schon.
Mit freundlichen Grüßen