Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:
Da der Verkäufer die Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen zu haben scheint, können Sie zunächst vom Verkäufer Nacherfüllung, also hier Beseitigung des Mangels verlangen. Da der Verkäufer hier aber schon zum Ausdruck gebracht zu haben scheint, dass er dies ablehnt (und eine Reparatur möglicherweise hinsichtlich der Kosten ausser Verhältnis zum Wert der Kaffeemaschine steht), können Sie ihm gegenüber auch sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Als Folge des Rücktritts ist der Verkäufer Ihnen gegenüber zur Rücknahme der Kaffeemaschine und Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt