Arbeitsdateien nach Kündigung angefordert

16. Juni 2021 23:12 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

mein Arbeitgeber hatte mir zum 15.03.20 gekündigt. Am 31.03 fand dann die Übergabe der Arbeitsmittel inkl. Arbeitslaptop statt. Am 12.05. meldete sich dann der ehemalige Arbeitgeber per E-Mail, dass Arbeitsdatein fehlen, bzw Daten aus vergangenen Jahren die auf den neuen Laptop nicht gesichert waren.
Jetzt am 15.06. erhielt ich zusätzlich noch einen Brief per Einschreiben, mit einem Speicherstick, zur Übertragung der Daten. Zusätzlich wird in dem Brief gefordert ich solle die Daten persönlich abgeben und meinem Nachfolger noch Infos dazu geben.

Bevor ich den Arbeitslaptop erhielt arbeitete ich mit meinem privaten Laptop. Dies führte immer wieder zu Problemen da zu wenig Speicher vorhanden war. Dazu war dann auch noch die Firmeneigene Cloud beschädigt. Hier waren viele Daten gespeichert die jetzt noch von mir gefordert werden! Aus der Not heraus habe ich teilweise Daten auf meiner externen privaten Festplatte gespeichert. Aber auch hier hatte ich nicht genug Speicher um alle Daten von meinem privaten Laptop zuerst auf die externe Festplatte und dann auf den neuen Laptop zu ziehen.

Hier meine Fragen:
1. Müsste ich die Daten denn nicht nach der Kündigung löschen? Denn besitzen darf ich sie ja rechtlich nicht mehr?
2. Wenn der Arbeitgeber sich erst nach 6 Wochen meldet muss ich dem noch nachkommen?
3. Bin ich verpflichtet Infos zu Projekten, Dateien, Tools etc herauszugeben wenn ich dort schon nicht mehr arbeite?
Dazu noch bei einem persönlichen Termin?
4. Wenn die Sicherung der Daten auf einer Cloud oder Server von Seiten der Firma nicht gegeben war, so bin ich nicht verantwortlich wenn Daten verloren gehen, oder? Zumal ich mit einem privaten Gerät arbeiten musste und das Problem dem Arbeitgeber bekannt war!

Zusätzliche Info: Es laufen aktuell noch Verfahren gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, da Gehalt nicht mehr ausbezahlt wurde, Lohnabrechnungen und eine Arbeitszeugnis verweigert wird. Vom Gericht wurde mir schon mein Gehalt für Februar zugesprochen. Dies zieht jetzt ein Gerichtsvollzieher ein.

16. Juni 2021 | 23:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Es gehört zu den Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die notwendigen Daten zugänglich macht.

2. Auch wenn sich der Arbeitgeber erst nach 6 Wochen meldete, bleibt diese Pflicht bestehen. Es kann dann eventuell ein Mitverschulden des AG vorliegen. Aber die Pflicht besteht dennoch. Insbesondere wenn Sie von Ihrem privaten PC gearbeitet haben.

3. Sie sind verpflichtet, alle Infos und Dateien etc. herauszugeben, die für den AG von Interesse sind und welche sie aufgrund des AV erhalten haben.

4. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie beim Verlust der Daten kein Verschulden trifft, dann machen Sie sich auch nicht schadensersatzpflichtig. Dies wird aber schwierig, wenn der AG Sie bereits aufgefordert hat und Sie sich im Verzug befinden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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