Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vorbehaltlich einer konkreten Prüfung besteht nach Ihrer Sachverhaltsschilderung eine gute Chance, daß die Firma einen Anspruch auf Übertragung der Domain erfolgreich wird durchsetzen können. Dies ergibt sich aus dem Markengesetz.
In der Registrierung eines Internet-Domain-Namens liegt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes (vgl. Fezer, MarkenG, Rdnr. 317 ff. m. w. N.). Die Registrierung eines Domain-Namens, der einer Marke entspricht oder mit ihr verwechslungsfähig ist, verletzt deshalb die Rechte des Markeninhabers aus § 14 Abs. 2 MarkenG
(vgl. Landgericht Frankfurt, NJW-RR 1998, 974
für das Namensrecht).
Dem Markeninhaber steht dann ein Recht auf Unterlassung der weiteren Verwendung der Marke im Domain-Namen aus § 14 Abs. 5 MarkenG
in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG
zu.
Außerdem besteht gem. §§ 14 MarkenG
, 823 Abs. 2
, 1004 BGB
Anspruch auf Übertragung der Domain (vgl. Landgericht München, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW-RR%201998,%20973" target="_blank" class="djo_link" title="LG München I, 15.01.1997 - 1 HKO 3146/96: juris.de - § 12 BGB, Domainrecht, Recht auf die "natü...">NJW-RR 1998, 973</a>; Landgericht Frankfurt, NJW-RR 1998, 974
ff.; Landgericht Hamburg, K & R 2000, 613
.
Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung erfolgt ist, kann im Rahmen dieses Forums und ohne genaue Kenntnis der betroffenen Marke nicht festgestellt werden. Es spricht aber einiges dafür. Mein dringender Rat geht deshalb dahin, daß sich der betroffene Fachhändler konkret anwaltlich beraten lässt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen oder eine weitergehende Vertretung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
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