Anklage wegen Betrug.

8. Juni 2021 20:16 |
Preis: 48,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


21:33

Zusammenfassung

Es geht um die Verteidigungsstrategie bei einer (wiederholten) Anklage wegen Betruges.

Hallo mal eine Frage mein Bruder hat eine Vorladung zur Hauptverhandlung vor Gericht bekommen wegen Betrug. Er wurde trotzdem angezeigt obwohl der Geschädigte schon sein Geld zurück gezahlt bekommen ca. 770€ hat von ihm. Das Problem ist er hatte schon einmal eine Strafe vor 2 Jahren bekommen wegen Betrug in 3 Fällen Gesamtbetrag war jeweils 400-600 Euro pro geschädigten hat aber die genannten Kosten/Strafe von 3700€ direkt beglichen ohne Ratenzahlung. Nun soll es diesmal zur Hauptverhandlung kommen. Er hat Angst das er jetzt deshalb ins Gefängnis muss obwohl er bevor es zur Anzeige kam dem Kläger sein Geld zurück erstattet hat Das heist die Anzeige wurde aus trotz gegeben. Er hat sich jetzt einen Anwalt im Strafrecht zur Verteidigung geholt. Denn er hat das nicht bewusst machen wollen sonst hätte er ja das Geld an dem Kläger nicht schon längst zurück gezahlt. Mit was muss er rechnen oder könnte man das Urteil anfechten und die Klage einstellen bevor es zur Verhandlung kommt der Termin wäre in ca. 2 Wochen plus minus. Ich danke schonmal für ihren Rat.

8. Juni 2021 | 21:02

Antwort

von


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Gerne zu Ihren Fragen:

Er hat Angst das er jetzt deshalb ins Gefängnis muss...

Antwort: Die Gefahr bestünde nur dann, wenn die Vorstrafe etwa zur Bewährung ausgesetzt war, was Sie mir nicht mitgeteilt haben.

Oder aber, wenn die jetzt angeklagte Sache als "einschlägige" Wiederholungstat so schwerwiegend vom Gericht gewertet würde, dass eine Freiheitsstrafe ab 6 Monate aufwärts zur Debatte stünde. Hier ist es dann die Aufgabe des Verteidigers - neben einer günstigen Prognose - überzeugend vorzutragen, dass "die Verteidigung der Rechtsordnung die Strafvollsteckung nicht gebietet."

Dabei werden die "Wiedergutmachungen" der Vergangenheit und gegenwärtig, bei der Strafzumessung einer günstige Rolle spielen.

Aber auch die Tatsache "Denn er hat das nicht bewusst machen wollen sonst hätte er ja das Geld an dem Kläger nicht schon längst zurück gezahlt".

Das kann nämlich - bei geschickter Verteidigungsstrategie - sogar zu einem Freispruch führen. Denn zum einen kann ein Betrug nur vorsätzlich begangen werden. Und zum anderen muss die Staatsanwaltschaft eben diesen Vorsatz beweisen und nicht etwa Ihr Bruder seine Unschuld.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Rückfrage vom Fragesteller 8. Juni 2021 | 21:21

Die vorherige Tat wurde mit Geldstrafe und keine Bewährung aufgesetzt spricht er hatte damals eine Geldstrafe bekommen diese auch direkt komplett beglichen. Und jetzt eben das erste mal vor Gericht zur Verhandlung. Der Betrag um den es jetzt geht sind 770€. Dieser wurde aber wie gesagt schon lange an den Kläger zurück gezahlt. Ich wollte eben wissen ob man die Klage bis zur Verhandlung fallen lassen könnte. Damit es erst gar nicht zur Hauptverhandlung kommen muss obwohl der Termin schon steht.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Juni 2021 | 21:33

Gerne zu Ihrer Nachfrage:

OK, dann droht von daher (vor 2 Jahren) nichts.

Ansonsten kann der Beschluß, durch den das Hauptverfahren (HV) eröffnet worden ist, von dem Angeklagten leider nicht angefochten werden.

Aber, wie bereits ausgeführt, kommt es darauf an, den angeblichen Betrugsvorsatz in der HV zu erschüttern.

Ich hoffe, ich konnte Sie beruhigen und verbleibe mit guten Wünschen für Ihren Bruder,
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt

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